SAir-Group: Ehemalige Verwaltungsräte freigesprochen
Die SAirLines seien zum Zeitpunkt der Transaktion bereits derart überschuldet gewesen, dass für sie die profitable Roscor wertlos geblieben sei. In ihrem am Mittwoch veröffentlichten Urteil widerspricht das Bezirksgericht: Zum Zeitpunkt der Transaktion habe die Überschuldung der SAirLines im schlimmsten Fall 110 Mio CHF betragen, weit weniger als der Wert der Roscor. Die Übertragung der Roscor habe daher eine der möglichen und zulässigen Sanierungsmassnahmen für die SAirLines dargestellt. (awp/mc/pg/27)