Bundesgericht hebt provisorisches Verbot gegen Cinetrade-Übernahme auf
Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte der Übernahme im März grünes Licht gegeben. Die Cablecom gelangte dagegen an die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef), die sich mit Verfügung vom 21. April weigerte, den Zusammenschluss bis zu einem Entscheid in der Sache selber zu verbieten.
Aufschiebende Wirkung abgewiesen
Die Cablecom zog diesen Zwischenentscheid der Reko/Wef mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde weiter ans Bundesgericht, das den Zusammenschluss am 11. Mai superprovisorisch untersagt hat. Nun hat es diesen Entscheid aufgehoben und das Gesuch von Cablecom um vorsorgliche Massnahmen und aufschiebende Wirkung abgewiesen.
«Schlechte Erfolgsaussichten der Cablecom- Beschwerde»
Der Präsident der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung begründet diesen Entscheid mit den schlechten Erfolgsaussichten der Cablecom- Beschwerde. Das Bundesgericht habe in einem vergleichbaren Fall soeben entschieden, dass Konkurrenten bei der Genehmigung eines Zusammenschlusses nicht berschwerdeberechtigt seien. Schon aus diesem Grund sei die Aussicht gering, dass das Bundesgericht den angefochtenen Zwischenentscheid aufheben könnte. Auf jeden Fall bestehe kein Anlass, abweichend von der Reko/Wef vorsorgliche Massnahmen zu Gunsten der Cablecom zu treffen, die sich zum Nachteil von Swisscom und Cinetrade auswirken könnten.
Frist bis zum 8. Juli
Das Bundesgericht setzt Cablecom nun eine Frist bis zum 8. Juli, um sich zum weiteren Verlauf des bundesgerichtlichen Verfahrens zu äussern, beziehungsweise einen allfälligen Rückzug der Beschwerde zu prüfen. Die Weko war im März zum Schluss gekommen, dass durch den Zusammenschluss keine marktbeherrschende Stellung entstehe.
Nutzung der Filmrechte
Die Cinetrade Gruppe umfasst den Bezahl-TV-Anbieter Teleclub, die KITAG Kino Theater AG sowie den Homevideo-Anbieter PlazaVista. Die Swisscom hatte Ende September vergangenen Jahres 49 Prozent an der CT Cinetrade gekauft. Swisscom beabsichtigt unter anderem die Nutzung der Filmrechte im Rahmen ihres Fernsehprojekts. Ursprünglich hatte Swisscom mit dem Fernsehen aus der Telefonbuchse im Herbst loslegen wollen. Ende Mai hat sie den Start wegen technischen Problemen auf 2006 verschoben. (Verfügung vom 16. Juni 2005 im Verfahren 2A.285/2005) (awp/mc/gh)