Krankenversicherung
 Unfallversicherungsgesetz: UVG
 Das UVG regelt die obligatorische Unfallversicherung.
 Grundversicherung
 Die obligatorische Grundversicherung ist die Mindestversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG).
 Krankenpflegezusatz
 Freiwillige Zusatzversicherungen für erweiterte Leistungen in der Krankenversicherung.
 Halbprivat 
 Spitalzusatzversicherung für die Aufnahme in der halbprivaten Abteilung. In der Regel Zweibettzimmer und freie Arztauswahl.
 Privat-Krankenversicherung
 Spitalzusatzversicherung für die private Abteilung. In der Regel Einbettzimmer und freie Arztwahl.
 Spitalzusatz
 Freiwillige Zusatzversicherung für erweiterte Leistungen bei einem Spitalaufenthalt.