DAC8: Ab 2026 meldet deine Krypto-Börse automatisch ans Finanzamt

DAC8: Ab 2026 meldet deine Krypto-Börse automatisch ans Finanzamt
(Unsplash)

Fort Lauderdale – Ab dem 1. Januar 2026 tritt in der Europäischen Union die DAC8-Richtlinie in Kraft. Sie verändert den Umgang mit Kryptowährungen grundlegend, denn erstmals werden Krypto-Transaktionen automatisch an Steuerbehörden gemeldet. Das bedeutet: Die anonyme Nutzung vieler Krypto-Plattformen, wie sie bislang möglich war, wird in der EU weitgehend enden.

Was ist die DAC8-Richtlinie?

Die DAC8-Richtlinie ist eine Erweiterung der bestehenden EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch im Steuerwesen. Der Begriff „DAC“ steht für Directive on Administrative Cooperation – also die Zusammenarbeit der Steuerbehörden innerhalb der Europäischen Union. Mit der achten Version, kurz DAC8, wird erstmals auch der Handel mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten in dieses System einbezogen.

Ziel der neuen Regelung ist es, Steuertransparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass auch Einkünfte aus Kryptowährungen korrekt versteuert werden. Dazu verpflichtet die Richtlinie Krypto-Dienstleister, bestimmte Informationen über ihre Kunden an die Steuerbehörden zu melden. Diese Daten werden anschließend innerhalb der EU automatisch ausgetauscht, ähnlich wie es bereits bei Bankkonten und Finanzanlagen geschieht.

Hintergrund und Ziel der Richtlinie

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren festgestellt, dass digitale Vermögenswerte zunehmend zur Umgehung steuerlicher Pflichten genutzt werden. Viele Transaktionen finden über Plattformen außerhalb der EU oder ohne Identitätsprüfung statt. Dadurch konnten Nutzer bisher anonym handeln, was die Steuerkontrolle deutlich erschwerte.

Mit DAC8 will die EU diese Lücken schließen. Der Fokus liegt auf der Verhinderung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Außerdem soll ein einheitlicher Rechtsrahmen entstehen, damit Mitgliedsstaaten besser zusammenarbeiten können. Für Anleger bedeutet das mehr Klarheit über ihre Pflichten und weniger Unsicherheit bei der Steuererklärung von Krypto-Gewinnen.

Wer ist von DAC8 betroffen?

Von der Richtlinie betroffen sind in erster Linie Krypto-Dienstleister, also:

  • Zentralisierte Krypto-Börsen
  • Broker und Handelsplattformen
  • Anbieter von Wallets oder Verwahrdiensten

Diese Unternehmen müssen künftig Informationen über ihre Kunden und deren Transaktionen sammeln und an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Auch Privatanleger und Trader sind indirekt betroffen, da ihre Transaktionen nun nachvollziehbar werden. Wer in der EU mit Kryptowährungen handelt, sollte daher künftig damit rechnen, dass Steuerbehörden automatisch über Käufe, Verkäufe und Erträge informiert werden.

Die DAC8 gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten und betrifft sowohl inländische Nutzer als auch EU-Bürger, die auf ausländischen Plattformen aktiv sind. Damit wird die bisher teilweise anonyme Nutzung von Kryptowährungen in der EU deutlich eingeschränkt.

Die Rolle der OECD und die Situation ausserhalb der EU

Die DAC8-Richtlinie betrifft ausschließlich Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Trotzdem ist sie Teil eines größeren internationalen Trends, der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgeht. Die OECD arbeitet seit Jahren daran, weltweit einheitliche Standards für den steuerlichen Informationsaustausch zu schaffen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung über Ländergrenzen hinweg zu erschweren und den Umgang mit digitalen Vermögenswerten transparenter zu machen.

Das OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF)

Im Jahr 2023 hat die OECD das sogenannte Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) vorgestellt. Dieses System ist gewissermassen das internationale Gegenstück zur europäischen DAC8. Es soll den globalen Austausch von Daten über Krypto-Transaktionen ermöglichen – unabhängig davon, in welchem Land die Börse oder der Nutzer ansässig ist.

Das CARF verpflichtet Krypto-Dienstleister dazu, bestimmte Kundendaten und Transaktionsinformationen an nationale Steuerbehörden zu melden. Diese Behörden tauschen die Daten anschließend mit anderen teilnehmenden Staaten aus. Der Standard ist so gestaltet, dass er sich an den bestehenden Common Reporting Standard (CRS) anlehnt, den viele Länder bereits für klassische Finanzkonten verwenden.

Sobald das CARF international umgesetzt ist, dürfte der bisher mögliche anonyme Handel über No-KYC-Krypto-Börsen auch ausserhalb der EU zunehmend eingeschränkt werden. Viele Länder, die mit der OECD zusammenarbeiten, haben bereits signalisiert, dass sie den neuen Standard übernehmen werden.

Die Situation in der Schweiz

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union, beteiligt sich aber seit 2018 am Automatischen Informationsaustausch (CRS) nach dem OECD-Standard. Über diesen AIA tauschen die Steuerbehörden vieler Länder Daten über Finanzkonten aus. Kryptowährungen waren bisher jedoch nicht Teil dieses Systems.

Mit der Einführung des CARF wird sich das ändern. Die Schweiz hat bereits erklärt, dass sie die neuen OECD-Regeln unterstützt und auch auf Kryptowährungen anwenden wird. Damit wird die Schweiz ab 2027 ähnliche Pflichten einführen wie die EU mit DAC8.

Weitere Länder ausserhalb Europas

Auch Länder wie Großbritannien, Kanada, Australien und Japan arbeiten mit der OECD zusammen und werden das CARF voraussichtlich übernehmen. Dadurch entsteht ein nahezu globales Netz an Meldepflichten. Für Krypto-Nutzer bedeutet das, dass die Möglichkeiten für anonymes Handeln weltweit abnehmen.

Derzeit gibt es nur noch wenige Länder, die am internationalen CRS nicht teilnehmen und dies vermutlich auch für Kryptowährungen so handhaben werden. Dazu zählen beispielsweise die Dominikanische Republik und Paraguay.

Datenschutz und Anonymität im Wandel

Mit der Einführung der DAC8-Richtlinie verändert sich der Umgang mit persönlichen Daten im Kryptobereich grundlegend. Was ursprünglich als dezentrale und weitgehend anonyme Technologie begann, wird zunehmend in ein reguliertes Umfeld überführt.

Regierungen und Steuerbehörden fordern mehr Transparenz, da Geldwäsche im Krypto-Bereich noch immer ein großes Problem ist. Auch Steuerhinterziehung und Betrug soll bestmöglich ein Riegel vorgeschoben werden. Dadurch verschiebt sich jedoch auch das Gleichgewicht zwischen Datenschutz und staatlicher Kontrolle deutlich.

Wie sich der Umgang mit persönlichen Daten verändert

Krypto-Börsen und Wallet-Anbieter in der EU müssen künftig Informationen wie Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer und Transaktionsdetails ihrer Nutzer erfassen. Diese Daten werden regelmäßig an die zuständigen Behörden übermittelt und zwischen den Mitgliedsstaaten ausgetauscht. Damit verschwindet ein zentraler Aspekt, der den Kryptohandel ursprünglich so attraktiv machte – die Möglichkeit, Vermögenswerte pseudonym zu verwalten.

Für Nutzer bedeutet das: Die eigenen Krypto-Aktivitäten werden künftig ähnlich nachvollziehbar wie klassische Bankgeschäfte. Datenschutz bleibt zwar ein wichtiges Thema, doch das Recht auf Anonymität wird zunehmend eingeschränkt. In der Praxis wird es schwer, innerhalb der EU größere Summen zu handeln, ohne seine Identität offenzulegen.

Technische Alternativen zur Wahrung der Privatsphäre

Trotz zunehmender Regulierung gibt es technische Möglichkeiten, ein gewisses Maß an Privatsphäre zu bewahren. Dazu gehören dezentrale Börsen (DEX) und Privacy Coins.

  • Dezentrale Börsen (DEX) ermöglichen den Handel direkt zwischen Nutzern, ohne dass eine zentrale Plattform die Transaktionen kontrolliert oder persönliche Daten speichert. Bekannte Beispiele sind Uniswap oder PancakeSwap. Hier erfolgt der Handel über Smart Contracts, wodurch keine KYC-Verfahren erforderlich sind.
  • Privacy Coins wie Monero oder Zcash bieten zusätzliche Anonymität durch verschlüsselte Transaktionsdaten. Bei diesen Coins ist es kaum möglich, Absender, Empfänger oder Beträge nachzuvollziehen.

Allerdings stehen solche Technologien zunehmend unter Beobachtung von Aufsichtsbehörden. Viele DEX-Plattformen werden bereits dazu gedrängt, zumindest in Teilen Identitätsprüfungen einzuführen oder Zugänge aus bestimmten Regionen zu beschränken.

Warum und wie einige Börsen noch immer Trading ohne KYC ermöglichen

Trotz der verschärften Vorschriften gibt es weiterhin Krypto-Börsen ohne KYC, die den Handel ohne Identitätsprüfung erlauben. Diese Plattformen befinden sich meist außerhalb der EU oder arbeiten mit vereinfachten Verifizierungsverfahren, bei denen nur grundlegende Angaben nötig sind. Einige Anbieter begrenzen den Handel ohne KYC auf bestimmte Beträge oder verzichten auf Auszahlungen in Fiat-Währungen, um regulatorische Anforderungen zu umgehen.

Solche Börsen nutzen oft rechtliche Grauzonen oder operieren in Ländern, in denen Krypto-Regulierungen weniger streng umgesetzt werden. Für Nutzer kann das attraktiv erscheinen, da sie schnell und anonym handeln können. Allerdings besteht dabei ein höheres Risiko – etwa durch fehlenden Anlegerschutz, mögliche Sicherheitslücken oder rechtliche Unsicherheiten.

Langfristig ist davon auszugehen, dass auch internationale Plattformen stärker reguliert werden. Der weltweite Trend zeigt klar in Richtung mehr Transparenz und Meldepflichten. Wer dennoch Wert auf Datenschutz legt, muss sich künftig genauer mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Risiken bestimmter Handelsplattformen auseinandersetzen.

Fazit zur DAC8-Richtlinie

Mit der Einführung der DAC8-Richtlinie ab dem 1. Januar 2026 verändert sich der europäische Kryptomarkt nachhaltig. Die neue Regelung schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für den automatischen Informationsaustausch über Krypto-Transaktionen zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedsstaaten.

Für Anleger bedeutet DAC8 einerseits mehr Transparenz und Rechtssicherheit, da nun klar geregelt ist, welche Informationen offengelegt werden müssen. Steuerpflichten einzuhalten wird wichtiger denn je, denn Finanzämter haben nun leichten Zugriff auf relevante Daten der Krypto-Plattformen. Zudem schränkt die Richtlinie die Privatsphäre im Kryptohandel deutlich ein. Wer in der EU aktiv ist, kann kaum noch anonym handeln, da Handelsplattformen verpflichtet sind, personenbezogene Daten zu erfassen und weiterzugeben.

Langfristig dürfte DAC8 dazu führen, dass sich der Markt stärker in zwei Richtungen teilt: regulierte Anbieter innerhalb der EU, die die neuen Vorgaben konsequent umsetzen, und internationale Plattformen, die weiterhin ohne vollständige KYC-Verfahren operieren. Letztere bewegen sich jedoch zunehmend in einem rechtlichen Graubereich.

Auch außerhalb der EU wird der Informationsaustausch zunehmen. Durch das OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) entstehen weltweit ähnliche Regelungen.

Die DAC8 ist somit ein Schritt hin zu einer stärker regulierten und überwachten Krypto-Welt. Anleger sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und ihre steuerlichen Pflichten kennen. Wer weiterhin Wert auf Datenschutz legt, muss künftig genau abwägen, welche Plattformen er nutzt und welche Risiken damit verbunden sind. (ko/mc/hfu)


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