Weko verhängt Millionen-Bussen gegen Banken
Bern – Die Wettbewerbskommission (Weko) zieht einen Schlussstrich unter ihre langjährigen Untersuchungen um Abreden von Banken auf dem Finanzmarkt. Die Behörde hatte während mehr als zwölf Jahren in neun Verfahren solche Absprachen untersucht. Sie verhängte dabei Bussen in Höhe von insgesamt 237,5 Millionen Franken.
Gegenstand der verschiedenen Untersuchungen gegen insgesamt zwanzig Banken waren der Handel mit Zinsderivaten wie auch der Devisenkassahandel sowie der Handel mit Edelmetallen, wie einer Weko-Mitteilung vom Donnerstag zu entnehmen ist. Von den neun Untersuchungen hat die Behörde laut den Angaben sieben einvernehmlich abgeschlossen, zwei weitere Verfahren hat sie eingestellt.
Austausch von Strategien und Informationen
Aufgedeckt wurden in den langjährigen Untersuchungen zwanzig voneinander unabhängige Abreden zwischen Händlern von dreizehn Banken. Diese tauschten in den Jahren 2005 bis 2013 untereinander Informationen über ihre Geschäfte und Strategien aus. Dabei kommunizierten sie über Unternehmens-Chatrooms, Instant-Messaging-Dienste oder auch telefonisch.
Die sehr komplexen Verfahren hätten die Weko seit der ersten Untersuchungseröffnung im Jahr 2012 über mehr als zwölf Jahre intensiv beschäftigt, heisst es. Die Behörde wertete in ihrer Untersuchung laut den Angaben weit über zehn Millionen Seiten elektronischer und telefonischer Kommunikation von Händlern und Brokern aus.
Zwischen 2016 und 2024 handelte die Weko in vier von fünf Verfahren zu Zinsderivaten und in drei Verfahren zu Währungswechselkursen insgesamt 35 einvernehmliche Regelungen aus und sprach Bussen aus.
Institute aus dem In- und Ausland
Involviert waren in den verschiedenen Untersuchungen Institute aus dem In- und Ausland wie auch diverse Brokerhäuser. Von Schweizer Seite waren dies namentlich die Grossbanken Credit Suisse und UBS, die Privatbank Julius Bär und die Zürcher Kantonalbank (ZKB). Dazu kamen zahlreiche Auslandsbanken, darunter Morgan Stanley, JP Morgan, die Deutsche Bank, HSBC, Barclays, Royal Bank of Scotland oder die Société Générale.
Die Untersuchungen der Weko fügten sich in zahlreiche internationale Verfahren verschiedener Kartellbehörden ein: So hatte die EU-Kommission bereits 2013 erste Entscheide zu denselben Verhaltensweisen im Zinsderivate- und im Devisenhandel gefällt. Gewisse Entscheide sind nun noch vor dem EU-Gerichtshof hängig.
Grosse Bedeutung
Der Zinsderivate- wie auch der Devisenkassahandel sei nicht nur für Banken von grosser Bedeutung, sondern auch für zahlreiche Unternehmen in der Schweiz, betont die Weko. So nutzten insbesondere international tätige Unternehmen Zinsderivate, um ihre Zinsrisiken zu steuern und Unsicherheiten im Geschäftsumfeld zu verringern. Gleichzeitig seien die Unternehmen Währungsrisiken ausgesetzt, die sie absichern müssen.
Die Kosten der Verfahren beliefen sich auf insgesamt 5,33 Millionen Franken, wie es weiter heisst. Sämtliche Entscheide der Weko sind rechtskräftig. (awp/mc/ps)