Schweizer Wettbewerbshüter nehmen Google ins Visier

Schweizer Wettbewerbshüter nehmen Google ins Visier
Google-Smartphone Pixel 10 Pro XL: Suchmaschine standardmässig festgelegt.

Bern – Die Schweizer Wettbewerbshüter ermitteln gegen den Techgiganten Google. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) habe eine Vorabklärung eröffnet, teilte die Behörde am Dienstag mit. Als nächstes könnte auch Apple ins Visier geraten.

Stein des Anstosses der aktuellen Untersuchung gegen Google ist, dass auf gewissen Handys die Google-Suchmaschine bei der Ersteinrichtung standardmässig festgelegt wird und keine Auswahlmöglichkeit besteht. Konkret habe Google in der Schweiz vor kurzem die Funktion «Choice Screen» abgeschafft, die bei der Ersteinrichtung eines neuen Geräts mit dem Betriebssystem Android die Auswahl einer Standard-Suchmaschine ermögliche, heisst es in der Medienmitteilung der Weko.

Dadurch werde für Smartphone-Käufer in der Schweiz die Suchmaschine «Google Search» festgelegt, ohne dass ihnen bei der Ersteinrichtung ihres Geräts ein Auswahlbildschirm angezeigt wird. In der EU hingegen sei die Funktion «Choice Screen» weiterhin verfügbar.

Gleicher Geist wie EU-Gesetz
Laut Weko-Vizedirektor Olivier Schaller begründet Google diesen Unterschied mit dem in der EU geltenden Digital Markets Act. Im Zuge dieser verschärften EU-Vorgaben muss Google Nutzern in Europa mehr Auswahl bei Browsern und Suchmaschinen bieten.

Laut Schaller macht es sich Google mit dieser Argumentation aber womöglich zu einfach. Zwar gebe es in der Schweiz kein solches Gesetz. «Die Grundidee des Digital Markets Act ist aber vergleichbar mit Elementen unseres Kartellgesetzes», so der Weko-Vize. «Es geht darum, den Wettbewerb zu schützen.»

Standardeinstellungen spielten in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle, betont die Weko. Der «Choice Screen» solle Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern. «Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden», so die Argumentation der Weko.

Bloss der Anfang?
Und die Vorabklärung gegen Google könnte bloss der Anfang sein. Die Ergebnisse des Verfahrens könnten auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten von Interesse sein, heisst es im Communiqué. «Hier denken wir an Apple», ergänzte Schaller.

Mit raschen Ergebnissen sei allerdings nicht zu rechnen. Die Vorabklärung werde voraussichtlich einige Monate dauern, so Schaller. Danach werde über die Eröffnung eines Verfahrens entschieden. Die Sanktionsmöglichkeiten der Weko sind Bussen und Verbote. Möglich ist aber auch, dass sich die Parteien einvernehmlich einigen.

Ein Sprecher von Google Schweiz wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP inhaltlich nicht zu den Vorwürfen äussern. «Wir sichern der Behörde aber unsere vollumfängliche Kooperation zur Klärung ihrer Fragen zu», sagte er jedoch. (awp/mc/ps)

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