Luxemburg – Die Schweiz ist im Fluglärmstreit mit Deutschland vor dem EU-Gericht unterlegen. Die Richter wiesen eine Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen einen Entscheid der EU-Kommission in diesem Fall ab. Demnach ist die deutsche Verordnung, welche zeitliche Anflugbeschränkungen für Flugzeuge auf dem Weg zum Zürcher Flughafen vorsieht, verhältnismässig.