Am 28. November 2004 wurde die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA von 64,4% der Stimmenden und 20 1/2 Ständen angenommen. Damit wurden die Verfassungsgrundlagen für dieses Reformpaket geschaffen.Von den eidgenössischen Räten bereits verabschiedet worden ist das neue Finanz- und Lastenausgleichsgesetz. Verfassungsgrundlagen und Finanz- und Lastenausgleichsgesetz bilden einen ersten Schritt in der Umsetzung der NFA.
In einem zweiten Schritt werden nun die Arbeiten zu den Ausführungsbestimmungen zügig vorangetrieben. Im Einzelnen geht es um die Teilrevision von 33 Bundesgesetzen. Dazu zählen gewichtige Anpassungen in Gebieten wie der Integration von behinderten Menschen, den Nationalstrassen und Ergänzungsleistungen. Diese NFA-Ausführungsgesetzgebung soll im Rahmen eines Mantelerlasses verabschiedet werden. Das heisst, dass alle Gesetzesrevisionen im Rahmen einer einzigen Vorlage zu stehen kommen werden. Gegen diesen Mantelerlass kann das Referendum ergriffen werden.