Wechselt der Arbeitgeber die Vorsorgeeinrichtung, muss nach dem Willen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates künftig im Voraus sicher gestellt sein, wo der bisherige Rentnerbestand weiter versichert sein wird. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu Risiken für Lebensversicherer bei Zinserhöhungen und zu allfälligen Missbräuchen vorzulegen. Die Arbeiten für einen neuen Anlauf einer Revision des Betäubungsmittelgesetzes werden an die Hand genommen.