ACRON HELVETIA III Immobilien AG – Ausserordentliche Generalversammlung am 9. Januar 2017

ACRON HELVETIA III Immobilien AG – Ausserordentliche Generalversammlung am 9. Januar 2017
Kai Bender, CEO Acron AG. (Foto: Acron)

Münchenbuchsee – Die ACRON AG hat dem Verwaltungsrat der ACRON HELVETIA III Immobilien AG beantragt, eine Generalversammlung durchzuführen und dabei eine Opting-Out Klausel in die Statuten zur Abstimmung zu bringen. Der Verwaltungsrat unterstützt diesen Antrag und hat zur Generalversammlung auf den 9. Januar 2017 eingeladen. Eine ausführliche Begründung kommt den Aktionären in der Einladung zur Generalversammlung zu.

Über ACRON HELVETIA III Immobilien AG
Bei der Investitionsliegenschaft der ACRON HELVETIA III Immobilien AG handelt es sich um ein sechsgeschossiges Bürogebäude, das vollständig an die T-Systems Schweiz AG vermietet ist. Die mittelbare Tochter der Deutschen Telekom ist in der Geschäftskundensparte für hochwertige Informations- und Kommunikationstechnologie tätig. Das Gebäudekonzept wurde in Hinsicht auf eine vielseitige Nutzung entwickelt, so dass es auch nach einem per heute eher unwahrscheinlichen Auszug des Mieters T-Systems von anderen Mietern genutzt werden könnte.
Seit dem 30. Juni 2009 sind die Aktien der ACRON HELVETIA III Immobilien AG (Börsensymbol: AHCN) an der BX Berne eXchange kotiert.

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