Bankgeheimnis: UBS wird auch mit Schweizer Kunden strenger

Zürich – Die UBS zieht in Sachen Steuerehrlichkeit auch bei Schweizer Kunden die Schrauben an. Neu sind auch die Kunden im Heimmarkt der Grossbank explizit aufgefordert, für eine einwandfreie Deklaration ihrer Vermögen bei den Steuerämtern zu sorgen. Die Bank hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Anfang Jahr entsprechend geändert. Kunden unterschreiben die AGB nicht direkt, erklären sich aber im Rahmen ihres Vertragsabschlusses mit deren Bestimmungen einverstanden.

Die neue Regel gilt laut UBS sowohl für bestehende als auch für neue Kunden. Aktiv auf die Kunden zugehen und auf Einhaltung der Gesetze pochen – wie das bei ausländischen Kunden von Schweizer Geldhäuser der Fall ist – will die Bank aber im Moment nicht. Stattdessen bereitet sie nach eigenen Angaben den Boden dafür, nur noch mit deklarieren Vermögen hantieren zu können. «Wir wollen nur noch steuerehrliche Kunden», sagte UBS-Sprecher Dominik Gerster am Sonntag zur Nachrichtenagentur sda. Die Änderung der AGB sei deswegen eine konsequente Umsetzung von definierten Zielen.

Nicht nur die UBS, bei der ein beträchtlicher Teil der vermögenden Schweizer ihr Geld verwalten lassen, sondern auch andere Institute werden im Inland strenger, wie die Zeitung «Der Sonntag» berichtet. Auch die Aargauer und die Baselstädtische Kantonalbank verböten ihren Kunden Steuerhinterziehung.

Druck aus dem Ausland
Während der Steuerstreit mit einer Reihe von Ländern und der ausländische Druck auf die Banken dazu geführt haben, dass die Schweizer Banken bei der Steuerehrlichkeit ausländischer Kunden im eigenen Interesse immer pingeliger werden, gibt es für Schweizer Kunden bisher keine strengen Massstäbe. Dies könnte sich nach Einschätzungen aus der Branche aber ändern. Im vergangenen Jahr hatte der Chef der Raiffeisen-Regionalbankengruppe, Pierin Vincenz, mit Äusserungen für Aufsehen gesorgt, dass es das Bankgeheimnis auch in der Schweiz nicht mehr ewig geben werde.

Ebenfalls für Schlagzeilen gesorgt hatte im vergangenen April die Zuger Kantonalbank (ZGKB), die von ausländischen Kunden eine Ermächtigung für Datenlieferungen verlangte. Die ZGKB betonte, dass im Grunde genommen lediglich auf die geltende Gesetzeslage hingewiesen werde. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert