Erste Bewilligungen für Teilnahme von Banken an US-Programm

Erste Bewilligungen für Teilnahme von Banken an US-Programm

Bern – Der Bundesrat hat verschiedenen Banken die Bewilligung erteilt, mit den US-Behörden im Rahmen des US-Programms zur Beilegung ihres Steuerstreits zu kooperieren. Die Anzahl und die Identität der betroffenen Banken sei allerdings vertraulich und werde nicht kommuniziert, teilte der Bundesrat am Freitag mit.

Kundendaten würden von der Bewilligung nicht erfasst, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats weiter: Die Bewilligung lege fest, dass die Banken im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden das geltende schweizerische Recht, insbesondere Datenschutz und arbeitsrechtliche Bestimmungen, beachten müssten.

Freiwillige Teilnahme
Die Schweiz und die USA hatten Ende August eine Vereinbarung zur Beilegung des Steuerstreits unterzeichnet. Die Teilnahme der Banken an dem Programm ist freiwillig. Die Schweiz hat sich aber laut Bundesrat dazu verpflichtet, den Banken die freiwillige Teilnahme an diesem Programm zu ermöglichen und sie «ernsthaft zu ermutigen», eine solche in Erwägung zu ziehen.

An dem Programm können alle Banken teilnehmen, gegen welche die USA bis am 29. August 2013 noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet hat. Banken, die davon ausgehen müssen, dass sie amerikanisches Recht verletzt haben, können bis spätestens 31. Dezember 2013 den US-Behörden melden, dass sie am US-Programm in der sogenannten Kategorie 2 teilnehmen wollen.

Finma fordert zum Mitmachen auf
Am Freitag hatte auch der Direktor der Finanzmarktaufsicht FINMA, Patrick Raaflaub, die Schweizer Banken in einem Artikel in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) zur Teilnahme am US-Programm aufgefordert. Er riet den Banken zudem, sich im Zweifelsfall für die Teilnahme in der Kategorie 2 zu entscheiden, da nach den juristischen Massstäben der US-Behörden das amerikanische Steuerrecht wohl vielerorts verletzt worden sei. (awp/mc/upd/ps)

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