Fünf weitere Banken einigen sich im US-Steuerstreit

Fünf weitere Banken einigen sich im US-Steuerstreit

Zürich – Fünf weitere Schweizer Banken haben sich im Steuerstreit mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DoJ) geeinigt. Es sind dies die Banque Cantonale Vaudoise (BCV), J. Safra Sarasin, Coutts, Gonet und die Walliser Kantonalbank (WKB). Um nicht weiter strafrechtlich verfolgt zu werden, haben diese Banken eine aussergerichtliche Vereinbarung über einen Verzicht auf Strafverfolgung (Non Prosecution Agreement) abgeschlossen. Zusammen müssen die Institute eine Busse von rund 200 Mio USD zahlen, wie das DoJ am Mittwochabend mitteilte.

Die höchste Busse geht mit 85,8 Mio USD an J. Safra Sarasin, welche (nach dem kritischen Zeitraum August 2008) 1’275 Konten mit US-Bezug gehalten und dabei maximal Vermögen von 2,2 Mrd USD verwaltet hat. Die im März dieses Jahr von der Genfer Union Bancaire Privée übernommene Coutts Bank zahlt eine Busse von 78,5 Mio USD für 1’337 US-Kunden mit einem maximalen Vermögen von rund 2,1 Mrd USD.

Bei der BCV beträgt die Busse 41,7 Mio USD für 2’088 US-Konten und verwaltete Vermögen von rund 1,3 Mrd USD, bei der Genfer Privatbank Gonet sind es 11,5 Mio USD für 150 US-Kunden mit Vermögen von maximal 254,5 Mio USD und bei der WKB 2,3 Mio USD Busse für 185 US-Kunden mit einem Vermögen von insgesamt maximal 72 Mio USD.

Über 70 Banken haben Streit gelöst
Insgesamt haben damit mittlerweile 74 Schweizer Banken der «Kategorie 2» im US-Steuerprogramm eine Einigung mit dem DoJ erzielt. Je nach Zählweise sind es gar 75, da die beiden Banken Edmond de Rothschild (Suisse) SA und Edmond de Rothschild (Lugano) SA zusammen als EdR Switzerland eine Lösung mit dem DoJ gefunden haben. Gemäss DoJ beträgt das Bussen-Volumen dieser über 70 Banken mehr als 1 Mrd USD.

Das Departement habe ausserdem umfangreiche und detaillierte Informationen in Bezug auf das illegale Verhalten von Finanz-Institutionen, Finanz-Fachleuten und Konteninhabern auf der ganzen Welt erhalten, wird eine Assistenz-Staatsanwältin in der DoJ-Mitteilung zitiert. Basierend auf diesem Erfolg seien die Anstrengungen zur Verfolgung von Steuerhinterziehug bei DoJ und der US-Steuerbehörde IRS auch im kommenden Jahr 2016 ein Top-Priorität.

Drei Kategorien
Zur Bereinigung des Steuerstreits mit den USA hatten sich Schweizer Banken selbst in die drei Kategorien (2, 3, 4) des entsprechenden Programms des US-Justizministeriums einteilen können. Die Kategorie 2 ist für Banken mit US-Kunden, die mutmasslich Steuerdelikte begangen haben. Automatisch der Kategorie 1 zugeordnet wurden jene Banken, gegen die bereits ein Strafverfahren läuft. Dazu gehören etwa die Zürcher Kantonalbank (ZKB) oder die Bank Julius Bär.

Im Zusammenhang mit der Privatbank gab es vor kurzem Gerüchte, wonach eine Einigung mit dem DoJ bald möglich sei. Vertreter von Bär würden sich noch vor Jahresende mit dem US-Justizdepartement (DoJ) treffen, schrieb die Zeitung «Finanz und Wirtschaft» am letztem Freitag. Das lasse auf eine Einigung noch im laufenden Geschäftsjahr hoffen. Julius Bär hatte im Sommer dieses Jahres 350 Mio USD für den angestrebten Vergleich im Steuerstreit mit den USA zurückgelegt. Die «SonntagsZeitung» schrieb ebenfalls am Wochenende unter Berufung auf Insider, dass die US-Staatsanwälte rund das Doppelte verlangen würden. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert