Fundamenta Real Estate AG – Aktionäre genehmigen sämtliche Anträge des Verwaltungsrats

Fundamenta Real Estate AG – Aktionäre genehmigen sämtliche Anträge des Verwaltungsrats
Andreas Spahni, Verwaltungsratspräsident der Fundamenta Real Estate. (Foto: Fundamenta)

Zug – Erstmals seit dem Jahr 2019 wurde die ordentliche Generalversammlung der Fundamenta Real Estate AG wieder in Anwesenheit der Aktionäre durchgeführt. An der Veranstaltung im Hotel Widder in Zürich waren 67.3 % des stimmberechtigten Aktienkapitals vertreten.

Verrechnungssteuerfreie Ausschüttung von CHF 0.55 pro Aktie
Die Generalversammlung genehmigte die beantragte und dem Vorjahr entsprechende Ausschüttung von CHF 0.55 pro Namenaktie. Die Ausschüttung wird in vollem Umfang aus Kapitaleinlagereserven ausbezahlt und ist somit verrechnungssteuerfrei. Der Betrag entspricht einer Ausschüttungsrendite von 2.8% auf Basis des Aktienkurses per 31. Dezember 2021 und einer Payout-Ratio von 57% bezogen auf den Reingewinn, respektive von 94% bezogen auf den Reingewinn ohne Neubewertungseffekt und Verkauf. Die Auszahlung erfolgt am 13. April 2022 mit ex-Datum 11. April 2022. 

Wiederwahl sämtlicher Verwaltungsräte und Annahme des Vergütungsberichts
Dr. Andreas Spahni wurde in seiner Funktion als Präsident und Delegierter des Verwaltungsrats für eine weitere Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung wiedergewählt. Ebenfalls für ein weiteres Amtsjahr bestätigt wurden die weiteren Verwaltungsräte Frédéric de Boer (Vizepräsident), Niels Roefs, Hadrian Rosenberg und Herbert Stoop. Niels Roefs und Hadrian Rosenberg wurden erneut als Mitglieder des Vergütungsausschusses für eine Amtsperiode gewählt. Des Weiteren bestätigte die Generalversammlung die Revisionsstelle (PricewaterhouseCoopers AG, Zürich) sowie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (lic. iur. Stephan Huber, Rechtsanwalt und Notar, Zug) für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Aktionärinnen und Aktionäre der Fundamenta Real Estate AG bestätigten in einer Konsultativabstimmung zudem den Vergütungsbericht und genehmigten den Vergütungsrahmen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung.

Schaffung von genehmigtem Kapital
Die Generalversammlung stimmt der Schaffung von genehmigtem Kapital im Umfang von maximal 30% des bestehenden Aktienkapitals zu. Der Verwaltungsrat ist somit ermächtigt, bis zum 7. April 2024 das Aktienkapital der Gesellschaft höchstens um CHF 54’113’100.00 zu erhöhen. Dies soll durch die Ausgabe von maximal 9’018’850 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 6.00 erfolgen, wobei bei maximal 4’509’425 Aktien das Bezugsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann. (Fundamenta/mc/hfu)


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