GastroSuisse reicht Volksinitiative ein

GastroSuisse reicht Volksinitiative ein

Klaus Künzli, Zentralpräsident von GastroSuisse.

Bern – Das Gastgewerbe will die «mehrwertsteuerliche Diskriminierung» zwischen der herkömmlichen Restauration und den Take-Aways aufheben. Dieses Volksbegehren ist am Mittwoch mit 119’290 bescheinigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht worden. Die erste eidgenössische Volksinitiative von GastroSuisse hatte nach acht Monaten Sammelzeit die 100’000er Grenze bereits geknackt.

«Die rasche Sammlung der Unterschriften ist dadurch begünstigt worden, dass wir offensichtlich ein berechtigtes Anliegen verfolgen», sagte Klaus Künzli, Zentralpräsident von GastroSuisse. Das Volksbegehren soll eine stossende Ungerechtigkeit aufheben. Es dürfe nicht sein, dass sich das staatliche Steuersystem derart wettbewerbsverzerrend auswirke und beispielsweise eine Grill-Bratwurst in einem Restaurant mit mehr als dreimal soviel Mehrwertsteuer (nämlich 8%) belastet ist als bei einem Take-Away-Anbieter (nur 2,5%), so Künzli. 

Grosser Aufwand
Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze wirkten sich nicht nur diskriminierend aus, sondern machen den Gastronomen das tägliche Leben unnötig schwer: «Wir sehen uns einem fast undurchdringlichen Dschungel gegenüber, gelten im Gastgewerbe doch je nach Dienstleistung gegenwärtig vier verschiedene Mehrwertsteuersätze», präzisierte Frédéric Haenni, Vorstandsmitglied von GastroSuisse. «Die Umsetzung dieser verschiedenen Steuersätze in den Betrieben ist mit einem ungeheuren Aufwand verbunden.»

Breite politische Unterstützung
Das Begehren der Branche und ihrer Gäste nach Abschaffung der mehrwertsteuerlichen Diskriminierung stösst auf breite politische Unterstützung. «Vergleichbare Sachverhalte sollen gleich behandelt werden», verlangt Ständerat Hans Hess, der bereits im Dezember 2004 eine Motion zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes einreichte. Er macht sich stark für transparente Steuersysteme, die fair und sachgerecht sind. «Wir wollen gleich lange Spiesse für alle Anbieter», fordert Nationalrat Hans Grunder, der die Aufhebung der bestehenden Ungerechtigkeit ebenso unterstützt wie Nationalrat Dominique de Buman, der im Rahmen der Medienkonferenz in Bern für die Tourismuswirtschaft sprach: «Wenn wir schon im Vergleich zu unseren Konkurrenten im Ausland hinsichtlich Preisniveau schlechter abschneiden, darf die Branche nicht auch noch gegenüber den Konkurrenten im Inland benachteiligt werden.»

Tiefere MwSt-Sätze in der Gastronomie gelten in Luxemburg (3%), den Niederlanden (6%) und ebenso in Frankreich (5,5%), was für die Betriebe der Romandie und insbesondere Genf eine direkte Konkurrenz darstellt.

Zusätzlich zu Diskriminierung und Wettbewerbsverzerrung gehe es auch um sinnlosen administrativen Aufwand, den die Satzabgrenzung bei der Mehrwertsteuer verursacht. Die Steuerverwaltung gehe ja selbst davon aus, dass rund zehn Prozent der Arbeitsstellen dazu benötigt würden, um eine möglichst korrekte Abgrenzung zwischen den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen, insbesondere aber zwischen dem Normalsatz und dem reduzierten Satz, zu gewährleisten, schreibt Gastrosuisse in einer Medienmitteilung abschliessend. (Gastrosuisse/mc)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert