Gewerbeverband gegen eidgenössische Erbschaftssteuer

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv weist erneute Forderungen nach einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene entschieden zurück. Eine solche Abgabe würde die Nachfolgeregelungen bei KMU fahrlässig gefährden.

Der sgv lehnt die heute lancierte Volksinitiative „Millionen-Erbschaften für unsere AHV besteuern (Erbschaftssteuerreform)“ ohne Wenn und Aber ab. Er erachtet die Erbschaftssteuer als einen unberechtigten Eingriff ins Eigentum. Dieses basiere auf einem dynamischen Kreislauf des Sparens, der Investitionen und des Austauschs. Die Einführung einer Erbschaftssteuer würde diesen Kreislauf unterbrechen, so der sgv.

«Störender Fremdkörper»
Eine Erbschaftssteuer auf eidgenössischer Ebene wäre in unserem System ein störender Fremdkörper. Sie würde insbesondere bei den KMU zu ernsthaften Liquiditätsproblemen und entsprechend zu Schwierigkeiten bei der Regelung der Unternehmensnachfolge führen. Für sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler ist denn auch klar: „Auch wenn das Volksbegehren Freibeträge vorsieht, wäre die Existenz vieler Familienunternehmen gefährdet, weil das Vermögen im Betrieb gebunden ist. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer würde daher häufig als Hebel zur Betriebsliquidation wirken.“ (sgv/mc/pg)

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