Keine neuen Regeln für Wohnungskauf mit Vorsorgegeldern

Keine neuen Regeln für Wohnungskauf mit Vorsorgegeldern
(Foto: Pixabay)

Bern – Die Hürden für den Kauf von Wohneigentum mit Mitteln aus der zweiten Säule werden nicht gesenkt. Der Ständerat hat am Montag eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat oppositionslos abgelehnt.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) wollte, dass der Eigenmittel-Anteil beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vollständig mit Geld aus der zweiten Säule gedeckt werden darf. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss in der Frühjahrssession mit 81 zu 71 Stimmen und bei einer Enthaltung zugestimmt. Nach der Ablehnung durch die kleine Kammer ist er nun vom Tisch.

Hintergrund der Motion war ein Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) von 2013. Die Finma hatte damals die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule geändert und so den Kauf von Liegenschaften erschwert, um den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Seither gilt, dass die Hälfte der Eigenmittel vom künftigen Eigentümer eingebracht werden muss und die andere Hälfte der zweiten Säule entnommen werden kann.

Angst vor weiter steigenden Immobilienpreisen
Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hatte ohne Gegenstimme die Ablehnung der Motion beantragt. Sie war zwar einverstanden mit der Stossrichtung, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Sie befürchtete aber, dass ein Verzicht auf den Mindestanteil die Immobilienpreise weiter in die Höhe treiben könnte.

Wie der Bundesrat fürchtete sie zudem Risiken für Immobilienbesitzerinnen und – besitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung während einer Phase tieferer Preise verkaufen müssen. Diese drohten einen grösseren Teil ihrer Altersvorsorge zu verlieren, lautete die Befürchtung. (awp/mc/pg)

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