Krankenversicherung: SGV gegen Aufblähung der Aufsicht

Krankenversicherung: SGV gegen Aufblähung der Aufsicht

Kurt Gfeller, Vizedirektor Schweizerischer Gewerbeverband SGV.

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband SGV weist die bundesrätlichen Vorschläge zum Ausbau der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung entschieden zurück. Aus Sicht des SGV braucht es weder ein neues Gesetz noch eine neue Aufsichtsbehörde. In seiner Vernehmlassungsantwort lehnt der sgv auch die Überwälzung der Aufsichtskosten auf die Versicherten kategorisch zurück.

Nach Ansicht des Schweizerischen Gewerbeverband SGV sind die Vorschläge des Bundesrats zur Revision der Krankenversicherungsaufsicht überrissen. Der sgv verschliesst sich nicht gegen allfällige punktuelle Anpassungen, weist den Erlass eines eigenen Aufsichtsgesetzes aber dezidiert zurück. Kategorisch abgelehnt wird auch die Schaffung einer ausgelagerten Aufsichtsbehörde. Ob eine solche ihre Aufgaben besser erledigen könnte, ist fraglich. Mit Sicherheit wäre sie aber erheblich teurer.

Kosten nicht vollumfänglich Versicherten überwälzen
Weiter spricht sich der SGV entschieden dagegen aus, dass die Kosten der Aufsicht inskünftig vollumfänglich von den Versicherten getragen werden sollen. Es handelt sich bei der Aufsicht um eine öffentlich Aufgabe, deren Finanzierung weiterhin Sache des Staates sein soll. Besonders störend ist, dass aus den Vernehmlassungsunterlagen nicht hervorgeht, dass die Überwälzung der Aufsichtsausgaben mit einer entsprechenden Budgetkürzung beim BAG verbunden werden soll. Es muss deshalb befürchtet werden, dass die eingesparten Mittel zum Ausbau anderer BAG-Aktivitäten zweckentfremdet werden sollen.

Prinzip des Umlageverfahrens
Gemäss sgv hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung bisher zufriedenstellend wahrgenommen, so dass höchstens punktuelle Verbesserungen angebracht sind. Der SGV weist zudem auf den Umstand hin, dass die soziale Krankenversicherung nach dem Prinzip des Umlageverfahrens funktioniert, so dass die finanziellen Risiken ungleich geringer sind als beispielsweise in der beruflichen Vorsorge. Für den Fall, dass es trotzdem zu Ausfällen kommt, existiert bereits heute ein angemessen ausgestatteter Insolvenzfonds. (SGV/mc/ps)

Vernehmlassungsantwort (pdf)

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