PwC-Studie zur MWST-Reform: Verhaltener Applaus für Akt I

PwC-Studie zur MWST-Reform: Verhaltener Applaus für Akt I

Zürich – Auf den 1. Januar 2010 wurde die erste Revisionsphase der Mehrwertsteuer mit dem neuen Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) abgeschlossen. Die Schweizer Unternehmen erhofften sich von Teil A der MWST-Reform eine deutliche Vereinfachung des Systems, grösstmögliche Rechtssicherheit, mehr Transparenz sowie eine bessere Orientierung an den Bedürfnissen der Steuerpflichtigen.

Rund 18 Monate nach Abschluss von Teil A der Revision zeigt sich: Diese Erwartungen konnten noch nicht ganz erfüllt werden. Die PwC-Studie «Weniger Formalismus, mehr Sicherheit – Mehrwertsteuerreform, Teil A» schliesst an die Studien von 2004 und 2007 zum Mehrwertsteuergesetz an. Für 56 Prozent der rund 400 befragten Unternehmen hat die Revision des MWSTG weder positive noch negative Veränderungen gebracht. Etwa 42 Prozent aller Befragten geben an, dass sich die Gesetzesrevision unmittelbar oder mittelbar positiv auf ihr Unternehmen ausgewirkt hat. Nur drei Prozent machen negative Konsequenzen aus. «Mit der Reform ist ein erster, wenn auch kleiner Schritt in die richtige Richtung vollzogen worden», erklärt Niklaus Honauer, Partner und Leiter Indirekte Steuern bei PwC Schweiz.

Qualifikation der Umsätze weiterhin wichtig
Der Anpassungsbedarf ist mit der MWST-Reform in vielen Bereichen leicht zurückgegangen. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass die Qualifikation der Umsätze weiterhin von Bedeutung ist. Am stärksten verändert hat sich der Bedarf erwartungsgemäss bei den formellen Anforderungen des Vorsteuerabzugs. Den höchsten Anpassungsbedarf sehen die befragten Unternehmen heute noch bei den Ausnahmen von der Steuerpflicht, der Abgrenzung von steuerbaren und ausgenommenen Umsätzen sowie bei der Korrektur des Vorsteuerabzugs bei gemischter Verwendung. «Obwohl die Unternehmen im Bereich der formellen Anforderungen weniger Anpassungsbedarf sehen, schätzen sie diese nach wie vor als riskant ein», erläutert Michaela Merz, Leiterin Steuer- und Rechtsabteilung von PwC Zürich, die Risikobeurteilung der Studienteilnehmenden.

Steuerpflicht im Ausland rechtzeitig erkennen
Ähnlich hoch werden die Risiken auch im Bereich der Umsatz- und Vorsteuerabstimmung eingestuft. Diese Resultate sind vor allem auf Abgrenzungsschwierigkeiten und auf organisatorische Risiken zurückzuführen. International tätige Unternehmen vermuten die MWST-Risiken im Ausland vor allem bei der Steuerpflicht und der Kenntnis über die EU-Rechtsprechung sowie deren Einfluss auf ihre Transaktionen. Eine erhöhte Gefahr sehen die Befragten auch beim rechtzeitigen Erkennen der Steuerpflicht im Ausland. «Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann entsprechende Stolpersteine gut umgehen», ist Niklaus Honauer überzeugt.

Erwartungslücke bei der MWST-Prüfung durch die Revisionsstelle
70 Prozent der befragten Unternehmen wurden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) revidiert. Jede zehnte revidierte Firma beurteilt die Aufrechnung subjektiv als hoch. «Meistens lässt sich dem aber mit einer korrekten Umsatz- und Vorsteuerabstimmung entgegenwirken», rät Niklaus Honauer. Wie schon 2004 und 2007 zeigt sich auch bei der aktuellen Studie eine Erwartungslücke bei der Prüfung der MWST-Situation durch die Revisionsstelle. Zwei Drittel der Unternehmen gehen davon aus, dass die Revisionsstelle die MWST im Rahmen ihres Mandates prüft. Tatsächlich ist dies aber nur bei 45 Prozent der Unternehmen der Fall.

Grosse Mehrheit befürwortet Einheitssatz
Mit Teil A der MWST-Reform konnten die Erwartungen der meisten Unternehmen noch nicht erfüllt werden. Weitere Fortschritte soll Teil B bringen. Diskutiert werden unter anderem der Einheitssatz und die Abschaffung der Steuerausnahmen. Ersteres wird von drei Vierteln der befragten Unternehmen begrüsst. Daran knüpft ein Drittel allerdings die Forderung, dass der Einheitssatz nicht mit der Abschaffung der Steuerausnahmen kombiniert wird. (PwC/mc/ps)

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