sgv: Unternehmenssteuer-Reform III darf KMU nicht benachteiligen

sgv: Unternehmenssteuer-Reform III darf KMU nicht benachteiligen
sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Der Nationalrat hat gestern die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer im Rahmen der Unter­nehmenssteuerreform III klar abgelehnt. Auch der Anpassung der Teilbesteuerung der Divi­denden erteilte der Nationalrat eine Abfuhr. Das sind wichtige Entscheide, die verhindern, dass die KMU den Preis für Steuerausfälle bezahlen müssen. Der sgv begrüsst die USR III als Chan­ce für den Wirtschaftsstandort Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb.  

Für den sgv als grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft ist es zentral, dass die Unterneh­menssteuerreform III nicht zulasten der KMU geht. Diese dürfen nicht benachteiligt werden und für Steuerausfälle aufkommen müssen. Der sgv ist deshalb sehr erfreut, dass nach dem Ständerat  gestern auch die grosse Kammer als Zweitrat sowohl die Wiedereinführung einer Kapitalgewinnsteuer als auch die Anpassung der Teilbesteuerung der Dividenden abgelehnt hat. Der sgv begrüsst den Entscheid des Nationalrats, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital in einer separaten Vorlage behandelt wird.

Erhebliche Zusatzbelastungen für die KMU im Rahmen der USR III sind damit aus dem Weg geräumt. Der sgv unterstützt die USR III in der jetzigen Form. Die Errungenschaften bisheriger Steuerreformen dürfen auf gar keinen Fall aufgegeben werden. Die USR III ist eine grosse Chance, um den Wirt­schaftsstandort Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb zu stärken. (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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