sgv zur Raumplanungs-Verordnung: Versprechen einhalten

sgv zur Raumplanungs-Verordnung: Versprechen einhalten
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv. (Foto: sgv)

Bern – Nach der Annahme der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes in der Referendumsab­stimmung vom 3. März 2013 hat Bundesrätin Doris Leuthard eine vernünftige Umsetzung der neuen Bestimmungen in Aussicht gestellt. Namentlich für die besonders stark betroffenen Bergregionen  sind angemessene Lösungen zu suchen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv wird die Vernehmlassungsunterlagen im Detail prüfen und die gemachten Versprechen einfordern.  

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv wird die heute in die Vernehmlassung gegebenen Unter­lagen zusammen mit seinen betroffenen Branchenverbänden und namentlich den kantonalen  Gewerbeverbänden sehr kritischen analysieren und die gemachten Versprechungen einfordern. Das anvisierte Ziel einer Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen geht in die richtige Richtung. Der sgv unterstützt auch die Ausnahmeregelung, wonach in genau umschriebenen Fällen die Bauzonen auch vor der Genehmigung durch den Bund vergrössert werden dürfen.

Teufel im Detail
Der Teufel wird aber in den Details stecken. Deshalb braucht es eine genaue Prüfung der Vernehm­lassungsunterlagen; der sgv wird diese an den Kriterien KMU-Verträglichkeit, Verhältnismässigkeit, Umsetzbarkeit in der Praxis und Berücksichtigung regionaler Besonderheiten messen. Die neuen Raumplanungsinstrumente dürfen nicht dazu führen, dass die wirtschaftlichen Entwicklungsmög­lichkeiten – die Basis des Wohlstandes der Schweiz – durch Zwangsmassnahmen eingeschränkt werden. (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1
Als grösste Dachorganisation der Schweizer KMU-Wirtschaft  vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen

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