Steuerabkommen: Uneinigkeit in Deutschland hält an

Steuerabkommen: Uneinigkeit in Deutschland hält an

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

Berlin – Der Streit zwischen der deutschen Regierung und den von SPD und Grünen geführten Bundesländern über das deutsch-schweizerische Steuerabkommen schwelt weiter. Nach dem Treffen am Abend zwischen Finanzminister Schäuble und den Finanzministern der Länder gab es widersprüchliche Signale. «Der Sachstand ist unverändert», erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwochabend aus Teilnehmerkreisen beider Seiten nach einem «Kamingespräch» von Finanzminister Wolfgang Schäuble mit seinen Länder-Kollegen.

Allerdings hiess es ergänzend in Kreisen der Bundesregierung, man habe sich verständigt, «dass es sich lohnt, nochmals auf die Schweizer Partner zuzugehen und möglichst schnell auszuloten, ob noch weitere Kompromisse bei der einen oder anderen Frage möglich sein könnten».

Doch Neuverhandlungen?
Die Nachrichtenagentur dpa interpretiert diese Aussage so, dass die deutsche Regierung auf Druck der Bundesländer noch einmal über das umstrittene Steuerabkommen verhandeln wolle. Die von SPD und Grünen geführten Länder beharren auf Korrekturen an der geplanten Besteuerung des Milliarden-Altvermögens deutscher Steuerbetrüger sowie künftiger Kapitalerträge bei Schweizer Banken. Die Länder sind den Kreisen zufolge aber weiter gesprächsbereit. Beide Seiten seien sich einig, dass ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz von Vorteil sei. Bei der Unterredung in Berlin seien die unterschiedlichen Positionen beider Seiten noch einmal eingehend erläutert und diskutiert worden.

Auf Zustimmung angewiesen
Schäuble braucht für das Abkommen, mit dem der jahrelange Streit zwischen beiden Ländern über Steuerhinterziehungen mit Hilfe von Bankverbindungen im Nachbarland beigelegt werden soll, die Zustimmung des Bundesrates. Die Bundesländer, die unter Führung von SPD und Grünen stehen, verweigern diese aber bisher. Sie bemängeln, Steuerflüchtlinge kämen darin gut weg. Ihre Kritik richtet sich gegen die vereinbarten Sätze, mit denen Alt-Erträge aus Anlagen in der Schweiz pauschal abgegolten werden und gegen die weiter geltende Anonymität für Steuerflüchtlinge.

Zudem wollen diese Länder sich die Option erhalten, gegebenenfalls weiterhin CDs mit Steuerdaten von Steuerflüchtlingen mit Konten in der Schweiz anzukaufen, wenn sie ihnen angeboten werden.

Bedenken der EU-Kommission ausgeräumt
In dem ausgehandelten Abkommen hatten Deutschland und die Schweiz vereinbart, dass Alt-Vermögen von in Deutschland Steuerpflichtigen auf Schweizer Konten mit einer einmaligen Pauschalsteuer von 19 bis 34% belegt werden. Aktuelle Kapitalerträge von Deutschen in der Schweiz sollen künftig wie in Deutschland mit etwa 26,4% versteuert werden. Bedenken der EU-Kommission gegen das bilaterale Abkommen sind nach Angaben des deutschen Finanzministeriums dagegen inzwischen ausgeräumt. Zinserträge von Deutschen in der Schweiz unterliegen nach der Einigungsformel mit Brüssel künftig nicht dem deutsch-schweizerischen Abkommen, sondern dem EU-Zinsabkommen mit der Schweiz. Damit fällt für diese Erträge ein Zinssatz von 35% an. (awp/mc/upd/ps)

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