Steuerstreit: Nach Schuldbekenntnis von Wegelin bleibt vieles in Schwebe

Steuerstreit: Nach Schuldbekenntnis von Wegelin bleibt vieles in Schwebe

Zürich – Nach dem Schuldbekenntnis im Steuerskandal der Privatbank Wegelin in den USA bleibt vieles in der Schwebe. Die übrigen betroffenen Banken gehen in Deckung und hoffen mit einer Verhandlungslösung den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Offizielle Kommentare zur Wegelin-Einigung gaben sie nicht ab. Die älteste Bank der Schweiz hatte sich am Vortag vor dem Bezirksgericht in Manhattan der Beihilfe zur Steuerhinterziehung von reichen Amerikanern für schuldig bekannt und kassiert dafür eine Strafe von insgesamt 74 Mio USD. Im Gegenzug stellen die US-Justiz- und Steuerbehörden die Strafverfolgung gegen Wegelin ein.

Vor Gericht legte Wegelin-Teilhaber Otto Bruderer ein weitreichendes Geständnis ab: «Wegelin war bewusst, dass dieses Verhalten falsch war», sagte er am Donnerstagabend in einer Anhörung in Manhattan. Die Bank ging nach seinen Worten jedoch davon aus, dass sie dafür in den Vereinigten Staaten nicht belangt werden kann – weil sie dort keine Niederlassung gehabt und sich an Schweizer Recht gehalten habe. «Und weil ein solches Verhalten in der Schweizer Bankbranche üblich war», sagte Bruderer.

Kritik in der Schweiz
Diese Aussagen stachen der Branche in die Nase: Das Wegelin-Management haue die gesamte Schweizer Finanzindustrie in die Pfanne, äusserten Kritiker. Offiziell wollten weder die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) noch die ebenfalls in Steueraffären mit den USA verwickelten Geldhäuser Stellung beziehen. Hinter vorgehaltener Hand hiess es indes, dass Wegelin ehemalige amerikanische UBS-Kunden aufgenommen habe, die nach der Verurteilung der Grossbank im Steuerhinterziehungsskandal ein Geldhaus gesucht hätten. Andere Banken seien dagegen aus dem grenzüberschreitenden US-Geschäft ausgestiegen.

Zudem hätten die US-Behörden im Fall Wegelin gleich die ganze Bank angeklagt. Dies stelle insofern einen Sonderfall dar, hiess es. Bei anderen Banken erhoben die US-Behörden bisher lediglich Klagen gegen einzelne Mitarbeiter und US-Kunden.

Neben Wegelin stehen weitere rund ein Dutzend Schweizer Banken im Visier der Amerikaner, darunter sind die Credit Suisse, Julius Bär sowie die Zürcher und Basler Kantonalbanken. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und weitere von amerikanischen Untersuchungen betroffene Banken wie die Credit Suisse, Julius Bär oder die Basler Kantonalbank betonten einmal mehr, dass sie eine Verhandlungslösung anstrebten und in der notwendigen Vertraulichkeit Gespräche führten. Ausserdem kooperierten sie mit den US-Behörden.

Hoffnung auf Modelllösung
Insgesamt scheint sich aber in der Schweizer Bankenbranche am Freitag Erleichterung breitzumachen: Die Einigung im Fall Wegelin sei schneller zu stande gekommen und die Zahlung geringer ausgefallen als erwartet, hiess es laut der Nachrichtenagentur Reuters in Banken- und Anwaltskreisen.

«Ich stufe diesen Schritt sehr positiv ein, weil er zeigt, dass der gordische Knoten gelöst werden kann», erklärte KPMG-Bankenexperte Daniel Senn. Möglicherweise könnten sich andere Banken nun am Vorgehen Wegelins orientieren. Ein Schweizer Banker rechnet damit, dass weitere Institute einen Vergleich suchen dürften. Dies setze ein Schuldeingeständnis voraus.

Absurd hohe Bussenforderungen der Amerikaner scheinen vom Tisch, sagte ein Experte der Nachrichtenagentur sda. Die Wegelin-Strafzahlung stehe in einem Grössenverhältnis zur UBS-Busse von 780 Mio USD vor drei Jahren. Dadurch habe man einen Anhaltspunkt, was die Amerikaner wollten.

Kundenberatung nur über Rechtsweg
Zudem sei positiv, dass die US-Behörden bei Wegelin nicht auf die sofortige Auslieferung von Kundennamen und -daten bestanden hätten, sagte der Experte. Wegelin verpflichtet sich lediglich, die Kunden- und Bankdaten ihrer US-Klientel aufzubewahren.

Damit liegt der Ball bei den Behörden. Um an Wegelin-Kundendaten zu kommen, müssen die Amerikaner ein Rechtshilfegesuch stellen. Die Auslieferung muss im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens auf Anweisung schweizerischer Behörden erfolgen. Dieses Modell wäre wünschbar auch für die anderen betroffenen Banken, sagte der Experte.

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF wollte die gerichtliche Einigung von Wegelin mit der US-Justiz nicht kommentieren. «Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten, um eine Globallösung zu finden, gehen weiter», sagte Sprecherin Anne Césard. (awp/mc/ps)

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