Zürich: Spitzenplatz bei Wirtschaftsdelikten

Zürich: Spitzenplatz bei Wirtschaftsdelikten

2010 wurden im Kanton Zürich 57 Fälle von Wirtschaftskriminalität verhandelt.

Zürich – Im letzten Jahr sind in der Schweiz 52 grössere Fälle von Wirtschaftskriminalität vor die Richter gekommen. Mit fast der Hälfte der Delikte musste sich die Zürcher Justiz befassen. Insgesamt verursachten die 52 Delikte einen strafrechtlich relevanten Schaden von knapp 365 Mio CHF, wie das Beratungs-Unternehmen KPMG mitteilt.

Im Vorjahr waren es 57 Fälle mit einer Schadenssumme von 1,5 Mrd CHF gewesen. Ursache für den hohen Betrag im Jahr 2009 war namentlich der grösste je in der Schweiz behandelte Fall von organisierter Kriminalität und Geldwäscherei. Die Summe könnte gemäss KPMG zudem gesunken sein, weil die geschädigten Firmen sich vermehrt mit den kriminellen Mitarbeitern einigten und auf eine Strafanzeige verzichteten.

Veruntreuung oder Betrug häufige Delikte

24 der Delikte wurden vor einem Gericht in der Region Zürich verhandelt. Dies habe mit der Rolle Zürichs als Finanzplatz zu tun, heisst es in der Studie. Bei Wirtschaftsdelikten gehe es häufig um Veruntreuung oder Betrug im Finanzsektor sowie bei Investoren. Gerichte im Espace Mittelland mussten sich mit 9 Delikten befassen. Je 7 Fälle betrafen die Regionen Genfersee und Ostschweiz, 3 Fälle betrafen die Nordwestschweiz. 2 Delikte kamen vor ein Tessiner Gericht. In der Zentralschweiz gab es keine grösseren Fälle von Wirtschaftskriminalität.

«Spitze des Eisbergs»
Auch was die Deliktsumme betrifft, ist die Region Zürich Spitzenreiter mit 198 Mio CHF, gefolgt von den Regionen Genfersee (65,7 Mio) und Ostschweiz (36,6 Mio). Täter waren am häufigsten Manager (27%), gefolgt von gewerbsmässigen Betrügern (18%) und Mitarbeitenden ohne Kaderfunktion (8%). Das Ausmass der Wirtschaftskriminalität dürfte höher sein als die Zahlen suggerieren, wie KPMG schreibt: Nur bei schätzungsweise einem Fünftel aller Fälle würden die Justizbehörden eingeschaltet. Viele dieser Fälle würden zudem nicht an ein Gericht überwiesen, sondern im Strafbefehlsverfahren erledigt oder mangels Beweisen eingestellt.

Methodik

KPMG analysierte Wirtschaftsdelikte mit einem Schadensbetrag über 50’000 CHF. Bedingung war, dass sie vor einem Schweizer Strafgericht verhandelt wurden oder dort hängig sind sowie das in den wichtigsten Zeitungsmedien darüber berichtet wurde. (awp/mc/ps/11)

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