Bankenombudsman verzeichnet immer mehr Betrugsfälle

Zürich – Der Schweizerische Bankenombudsman hat auch 2024 wieder mehr Fälle bearbeiten müssen. Deutlich angestiegen sind vor allem die Betrugsfälle, in denen die Bankkunden durch nicht autorisierte oder mittels Täuschung genehmigte Zahlungen geschädigt wurden.
Insgesamt erledigte die Bankenombudsstelle im vergangenen Jahr 2475 Fälle, was einem Anstieg um 6 Prozent gegenüber 2023 entspricht, wie Bankenombudsman Andreas Barfuss am Mittwoch an einer Medienorientierung erklärte. Die Ombudsstelle intervenierte dabei in 303 Fällen beim betreffenden Finanzinstitut und machte in 172 Fällen konkrete Lösungsvorschläge. Dabei seien die Banken in 97 Prozent den Empfehlungen gefolgt.
Raffinierte Betrugsmethoden
Erstmals war das Thema «Betrug» die häufigste Problemursache in den dem Ombudsman unterbreiteten Fällen. Dabei habe sich zwar die Anzahl der Fälle von Debit- und Kreditkartenbetrug auf hohem Niveau stabilisiert. In immer mehr Fällen gelang es Betrügern aber, Zugang zu den Konten des Opfers zu erlangen oder sein Vertrauen zu erschleichen und so Zahlungen auszulösen. «Die Betrugsmethoden sind mannigfaltig und werden immer raffinierter.»
Gleichzeitig sei auch das Schadenpotenzial in diesen Fällen beträchtlich, betonte Barfuss. Die betrogenen Kunden können oft einen wesentlichen Teil oder gar die Gesamtheit ihrer Sparguthaben verlieren. «Für die betroffenen Personen sind dies schwere Schicksalsschläge, die neben den materiellen oft auch schwere psychische Folgen haben», sagte er.
Die Betrüger würden dabei meist bei den Kunden ansetzen: Das bedeute, dass die entsprechenden Transaktionen für die Bank zunächst einmal ganz normal aussähen. Kunden könnten nicht damit rechnen, dass die Finanzinstitute bei einer Schädigung durch Betrüger einspringen. Kunden sollten die einschlägigen Warnungen von Behörden, Finanzinstituten und Konsumentenschützern beachten, betonte Barfuss. «Prävention ist zentral.»
Unverständliche Kommunikation
Hinter dem Betrugsthema landete das Thema Abwicklung nun erstmals auf dem zweiten Platz. So wurde der Ombudsman in Fällen eingeschaltet, in denen eine Zahlung das gewünschte Empfängerkonto nicht erreicht und dem Absenderkonto nicht wieder gutgeschrieben wurde. Zwar seien solche Fälle angesichts der hohen Anzahl von Zahlungsaufträgen selten: Allerdings könnten die Nachforschungen lange dauern und seien oft aufwändig. Von Seiten der Banken sei dabei auch eine klare Kommunikation zentral, betonte Barfuss.
Generell würden dem Ombudsman viele Fälle vorgelegt, in denen Kunden das Verhalten einer Bank nicht verstünden und sich dadurch unfair oder gar rechtswidrig behandelt fühlten, stellte der Ombudsman fest. «Angesichts der oft komplexen Sachverhalte ist eine verständliche Kommunikation zentral», so Barfuss. Einige dieser Fälle liessen sich bereits dadurch lösen, dass der Ombudsman den Kunden die Problematik glaubwürdig und nachvollziehbar erkläre.
Nachrichtenlose Vermögen
Im Rahmen seiner Tätigkeit als Anlaufstelle für kontakt- und nachrichtenlose Vermögenswerte erhielt der Bankenombudsman im Berichtsjahr 485 (Vorjahr 495) neue Suchanfragen. In der Folge konnten 29 kontaktlose Kundenbeziehungen mit Konto- respektive Depotwerten den berechtigten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Beziehungen betrafen Konto- und Depotwerte in Höhe von 5,7 Millionen Franken und den Inhalt von zwei Schrankfächern.
Seit der Einführung dieses Systems im Jahr 2001 konnte die Anlaufstelle damit insgesamt 739 kontakt- und nachrichtenlose Kundenbeziehungen ermitteln. Dabei konnte sie berechtigten Personen Werte von insgesamt 145,2 Millionen Franken sowie den Inhalt von 75 Schrankfächern zugänglich machen. (awp/mc/pg)