BCGE-Prozess: Kanton und Staatsanwalt legen Beschwerde ein

BCGE-Prozess: Kanton und Staatsanwalt legen Beschwerde ein

Genf – Der Prozess um die Genfer Kantonalbank (BCGE) geht in eine neue Runde: Kanton und Staatsanwaltschaft haben Beschwerde gegen den Entscheid des Genfer Strafgerichts im vergangenen Juli eingereicht. Dies teilte der Kanton Genf und Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli am Freitag per Communiqué mit. Laut den beiden richtet sich die Beschwerde gegen die Freisprüche – sowohl die vollständigen wie auch die teilweisen.

Denn von den fünf Angeklagten waren lediglich Ex-Generaldirektor Marc Fues und Ex-Vizedirektor René Curti wegen Urkundenfälschung zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Im zweiten Punkt, dem Vorwurf der qualifizierter ungetreuer Geschäftsführung, gab es für alle einen Freispruch.

BCGE mit Milliarden vor Untergang gerettet
Den Angeklagten war vorgeworfen worden, während dreier Rechnungsperioden von 1996 bis 1999 die Bilanzen der Bank geschönt zu haben. Das Strafgericht hielt fest, dass die Jahresberichte zwischen 1996 und 1998 die ökonomische Realität nicht korrekt wiedergegeben hätten. Um den Bankrott der BCGE zu verhindern, musste der Staat eingreifen. Die Rettung der Bank kostete die Genfer Steuerzahlenden im Endeffekt 2,34 Mrd CHF. (awp/mc/ps)

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