Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-CS-Mitarbeiter beantragt

Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-CS-Mitarbeiter beantragt

Bellinzona – In der Affäre um die Lieferung von Bankkundendaten an Deutschland beantragt die Bundesanwaltschaft (BA) für den geständigen Ex-Mitarbeiter der Credit Suisse (CS) eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Anklageschrift erhellt die Hintergründe.

Das Bundesstrafgericht wird am kommenden Donnerstag über die im abgekürzten Verfahren geführte Anklage der BA entscheiden. Bei dieser erst seit Anfang 2011 bestehenden Möglichkeit gesteht der Beschuldigte den Sachverhalt grundsätzlich ein. Ein Beweisverfahren findet vor Gericht deshalb nicht mehr statt.

Recherchen zum Zeitvertrieb
Im Gegenzug erhält die angeklagte Person faktisch ein milderes Strafmass. Wie aus der nun veröffentlichten Anklageschrift der BA zur Steuerdaten-Affäre hervorgeht, werden dem Gericht für den geständigen früheren CS-Mitarbeiter eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse von 3500 CHF beantragt. Der Betroffene soll wegen qualifiziertem wirtschaftlichem Nachrichtendienst, Geldwäscherei, sowie Verletzung des Geschäfts- und Bankgeheimnisses schuldig gesprochen werden. Die Anklageschrift der BA zeigt die abenteuerlichen Umstände auf, unter denen es zur Datenlieferung an Deutschland gekommen ist.

Demnach hatte der CS-Mitarbeiter bereits 2007 aus «Zeitvertreib, Leidenschaft und historischem Interesse» damit begonnen, an seinem Arbeitsplatz Bankkundendaten zu recherchieren. Mit seinen Zugangsrechten war es ihm dabei möglich, in die bankinternen Systeme «Host» und «Frontnet» zu gelangen.

Mappe in Fitnesszentrum vergessen
Von den Ergebnissen machte er sich handschriftliche Notizen, die er immer in seiner Aktentasche bei sich trug. Die Aktenmappe vergass der CS-Mitarbeiter dann eines Tages in einem Fitnesscenter. Ein österreichischer IT-Unternehmer, mit dem der CS-Angestellte entfernt bekannt war, fand die Unterlagen. Der Finder erkannte den Wert der Informationen und kontaktierte den Besitzer. Dieser willigte ein, weitere Daten zu liefern. Der Österreicher nahm in der Folge Kontakt mit den Behörden von Nordrhein-Westfalen auf und übermittelte dem CS-Mitarbeiter Aufträge der deutschen Vermittler für zusätzliche Recherchen.

Der CS-Angestellte sammelte bis Ende 2008 weitere Kundendaten und beschaffte auch bankinterne Powerpoint-Präsentationen zum Umgang der CS mit deutschen Kunden. Der österreichische Mittelsmann konnte schliesslich Datensätze zu 1500 bis 2500 Bankkunden mit Depotwerten in der Höhe von 1,8 bis 2 Mrd CHF liefern.

Vermittler tot
Dafür überwies ihm das Bundesland Nordrhein-Westfalen 2,5 Mio EUR. Der CS-Mitarbeiter selber erhielt davon rund 320’000 EUR. Nachdem der Datentransfer aufgrund von Medienberichten aufgeflogen war, begann die BA zu ermitteln. Der Österreicher wurde Mitte September 2010 verhaftet. Er erhängte sich zwei Wochen später in seiner Zelle im Regionalgefängnis Bern. Der CS-Mitarbeiter wurde am 15. September 2010 in Tschechien verhaftet, wo er sich bei seiner Freundin aufhielt. Im November wurde er an die Schweiz ausgeliefert und am 17. Februar 2011 schliesslich aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Beschuldigte anerkennt die Zivilforderung der CS über 30’000 CHF. Die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft gegen ihn soll auf 180’000 CHF festgelegt werden. Im noch laufenden Strafverfahren gegen den verstorbenen Österreicher wird noch über die Einziehung vorhandener Vermögenswerte zu befinden sein. (awp/mc/ps)

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