Wirtschaftsspionage: Freispruch im Hauptvorwurf für zwei Beschuldigte

Wirtschaftsspionage: Freispruch im Hauptvorwurf für zwei Beschuldigte
(Foto: FikMik - Fotolia.com)

Zürich – Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag zwei von drei Männern vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen. Der dritte wurde für schuldig befunden. Zu Schuldsprüchen kam das Gericht bei diesem Beschuldigten zudem wegen versuchter mehrfacher Nötigung. Er gilt als Haupttäter und wurde als einziger zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten sowie einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt – beides bedingt.

Die beiden anderen sprach das Gericht der Anstiftung zu mehrfachen Vergehen gegen das Bankengesetz schuldig. Sie kamen mit bedingten Geldstrafen von je 360 Tagessätzen zu 460 beziehungsweise 360 Franken davon.

Für die Bezirksrichter liegt kein Fall von Wirtschaftsspionage vor. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Rechtsanwalt, einen Bankangestellten und einen Juristen – alle drei Deutsche – diese und einer Reihe weiterer Delikte angeklagt.

Die Urteile sind noch nichts rechtskräftig. Zwei Beschuldigte haben schon im Gerichtssaal Berufung angemeldet. Der dritte und der Staatsanwalt wollen das Urteil noch genau ansehen.

Klage von Drogerie-König gegen Bank J. Safra Sarasin am Ursprung
Angeklagt sind ein Anwalt und zwei ehemalige Angestellte der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin. Beim Prozess Ende März forderte der Staatsanwalt Schuldsprüche wegen Wirtschaftsspionage. Dafür sollten sie mit unbedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen bestraft werden. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Zivilprozess vor dem Landgericht Ulm, in dem der deutsche Drogerie-König Erwin Müller hohe Entschädigungszahlungen von der Bank J. Safra Sarasin forderte. Diese habe ihn falsch beraten, er sei über den Tisch gezogen worden.

Nur deshalb habe er in einen Fonds investiert, über den die umstrittenen – mittlerweile verbotenen – Cum-Ex-Geschäfte abgewickelt wurden, mit denen dank Steuertricks der deutsche Fiskus um hunderte Millionen Euro geprellt wurde.

2012 wurden diese Geschäfte in Deutschland verboten. Der Fonds brach zusammen, Müller verlor Millionen und ging in Ulm vor Gericht. Dieses gab ihm Recht und verurteilte die Bank 2017 dazu, Müller 45 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen.

Geheime Bank-Dokumente
Müller wurde damals vom Anwalt Eckart Seith vertreten. Dieser hatte dem Gericht geheime Bank-Dokumente vorgelegt, welche belegten, dass Müller seinerzeit im Hinblick auf die Investitionen tatsächlich nicht richtig aufgeklärt worden war. Seith soll die Unterlagen von den zwei ehemaligen Angestellten der Privatbank erhalten haben, die dafür insgesamt 450’000 Franken hätten erhalten sollen. Jetzt standen Seith und seine beiden Helfer als Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zürich. Der Anwalt eignete sich laut Ankläger mit Hilfe der beiden Mitangeklagten illegal Bankgeheimnisse an. Er habe sie nicht nur im Prozess in Ulm verwendet, sondern sie auch dem Deutschen Staat weitergeleitet.

Bank ausspioniert
Für den Staatsanwalt war klar: Die Bank J Safra Sarasin wurde ausspioniert, die drei Beschuldigten haben sich der Wirtschaftsspionage schuldig gemacht und müssen bestraft werden. Bei dem Prozess ging es um Themen, bei dem die Schweiz und Deutschland schon mehrmals aneinander gerieten. In Deutschland gilt Seith als mutiger Whistleblower. Er selbst sagte vor dem Bezirksgericht, er sei stolz darauf, einen Beitrag zur Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals geleistet zu haben, einen der grössten jemals aufgedeckten Steuerskandale. Er würde sich nochmals «exakt gleich verhalten». (awp/mc/pg)

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