BKB trennt sich von Kunden mit US-Domizil

BKB trennt sich von Kunden mit US-Domizil

BKB-CEO Hans Rudolf Matter.

Basel – Die Basler Kantonalbank trennt sich von sämtlichen Kunden mit Domizil USA. Dieser Schritt sei im Sommer beschlossen worden, sagte CEO Hans Rudolf Matter in einem Interview mit der «Basler Zeitung». Für eine Anklage der US-Behörden gegen die BKB sieht er keine Hinweise. Anfang Woche war in den USA ein ehemaliger BKB-Kunde wegen Steuerhinterziehung angeklagt worden. Er hatte laut Anklage im Jahr 2008 nicht deklarierte Gelder von der UBS zur BKB transferiert.

Mit der Trennung von den in den USA wohnhaften Kunden sei die BKB «im Plan», sagte Matter: «Will man diesen Prozess in Anstand gegenüber den Kunden durchführen, benötigt man dafür einige Monate.» Bereits früher – nämlich im März 2009 – habe die BKB beschlossen, grundsätzlich keine neuen Kunden mit Domizil USA mehr anzunehmen. «Das US-Geschäft war für uns stets marginal, die verwalteten Vermögen von US-Kunden liegen bei etwas mehr als einem Prozent aller Kundenvermögen», sagte Matter.

Kein Kommentar zu Anklage in Florida
Die Anklage eines Bezirksgerichts in Florida gegen einen US-Bürger wollte Matter nicht kommentieren, da es sich um eine Anklage gegen Dritte handle: «Wir sind von den Behörden diesbezüglich nicht kontaktiert worden.» In der Anklageschrift wird als nicht-angeklagter «Mitverschwörer» auch ein «Swiss Banker S.L.» aufgeführt, der in der BKB-Vermögensverwaltung in Zürich gearbeitet haben soll.

Hinweise auf eine «Anklage oder sonstige Zwangsmassnahmen der USA» gegen die BKB habe er aber nicht, betonte Matter gegenüber der «Basler Zeitung». Die BKB sei eine von über zehn Banken, die mit den US-Behörden im Gespräch stünden: «Wir haben den US-Behörden stets unsere Kooperation angeboten.»

Matter hofft auf Lösung für den gesamten Finanzplatz
Was eine Anklage der USA gegen die Bank bedeuten würde, sei eine hypothetische Frage: «Die finanzielle Stabilität der Bank wäre durch allfällige Verfahren in den USA jedoch nicht tangiert.» Allerdings könnten dann «gewisse geschäftliche Tätigkeiten mit Berührungspunkten zu den USA» nicht fortgesetzt werden. Der BKB-Chef hofft aber weiter auf eine Lösung der Steuerangelegenheiten für den gesamten Finanzplatz Schweiz.

Anfang Woche war ein in San Francisco wohnhafter US-Bürger wegen Steuerhinterziehung angeklagt worden, der seine Gelder auf Anraten eines ehemaligen UBS-Beraters von der UBS auf die BKB transferiert hatte. Es handelt sich um den Berater, der Mitte November von in Miami wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Er hatte nach seiner Verhaftung mit den US-Behörden kooperiert. (awp/mc/pg)

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