Clariden Leu muss Daten von US-Kunden ausliefern

Clariden Leu muss Daten von US-Kunden ausliefern

Olivier Jaquet, CEO Clariden Leu.

Zürich – Clariden Leu, die Privatbanken-Tochter der Credit Suisse, muss wie die Mutter Daten über Kundenbeziehungen mit US-Personen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ausliefern. Die Steuerverwaltung habe das Institut im Rahmen eines Amtshilfegesuchs, das von der US-Bundessteuerbehörde (IRS) eingereicht wurde, angewiesen, ihr Daten bezüglich US-Kunden zu übermitteln, heisst es in einer Mitteilung auf der Homepage von Clariden Leu.

Über Umfang der zu liefernden Daten wurden keine Angaben gemacht. Nachgefragt würden Dokumente und Daten von Kundenbeziehungen mit Domizilgesellschaften, an denen US-Personen wirtschaftlich Berechtigte seien oder waren.

Amtshilfegesuch basiert auf geltendem DBA
Das Amtshilfegesuch basiere auf dem geltenden und schon vielfach angewandten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA von 1996. Betroffen sind Konten, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2010 bestanden. Die US-Behörden verdächtigen Zehntausende von vermögenden Amerikanern, in den vergangenen Jahren Milliarden von Dollar über Schweizer Banken am Fiskus vorbei geschleust zu haben. (awp/mc/ps)

Clariden Leu

ESTV

IRS

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert