Credit Suisse will Urteil auf den Bermudas anfechten

Credit Suisse will Urteil auf den Bermudas anfechten
(Photo by Jan Huber on Unsplash)

Zürich – Die Credit Suisse will das Urteil eines Gerichts auf den Bermudas gegen ihre Versicherungstochter anfechten. Die Credit Suisse Life Bermuda hat vor dem Gericht auf der karibischen Inselgruppe eine Niederlage eingefahren. Die Bank hatte das «negative Urteil», das zu einer Zahlung von «möglicherweise mehr als 500 Millionen Dollar» führen könnte, bereits vergangene Woche angekündigt.

Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig und könne angefochten werden, «was die Credit Suisse Life Bermuda mit Nachdruck zu tun gedenkt», teilte vom Dienstag.

Zudem sei die Lebensversicherungstochter der CS für Neuabschlüsse geschlossen und befinde sich seit über sieben Jahren in Abwicklung, betonte die Schweizer Grossbank. Es seien keine weiteren wesentlichen Geschäftsbereiche von diesem Urteil betroffen, heisst es weiter.

Langjähriger Rechtsstreit
Wie aus dem der Nachrichtenagentur AWP vorliegenden Urteil des Gerichtshofs vom Dienstag hervorgeht, geht es bei dem Rechtsstreit um Lebensversicherungspolicen von Bidzina Ivanishvili. Der ehemalige georgische Regierungschef und Milliardär hatte laut dem Gerichtsurteil ab 2005 über eine Milliarde Dollar über die CS investiert.

Spätestens ab 2011 hatte der Genfer CS-Berater Patrice Lescaudron reichen Kunden dreistellige Millionenbeträge aus dem vom ihm betreuten Vermögen abgezweigt hat – darunter von Ivanishvili. Lescaudron hatte laut den Gerichtsdokumenten Ivanishvili überzeugt, über 750 Millionen Dollar über eine Lebensversicherungsstruktur der CS zu investieren.

In dem Urteil hält das Gericht fest, dass die Credit Suisse «keine oder unzureichende Massnahmen getroffen» habe, «um Herrn Lescaudrons betrügerische Misswirtschaft mit den Policenkonten zu verhindern». Stattdessen habe die Bank «den von Herrn Lescaudron für die Credit Suisse erzielten Einnahmen Vorrang vor den Interessen ihrer Kunden» eingeräumt, so das Gericht weiter.

Höhe des Schadenersatzes noch unklar
Die Kläger hätten Anspruch auf Schadensersatz, «wegen stillschweigender Falschdarstellung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Policen», heisst es in dem Urteil des Bermuda-Gerichtshofs. Denn ihnen sei fälschlicherweise Glauben gemacht worden, dass der Bankenberater die Konten nicht in betrügerischer Absicht verwalten würde.

Wie hoch der Schadenersatz ausfallen dürfte, den die CS zu leisten hat, geht aus dem Urteil allerdings nicht hervor. Dies werde nun berechnet anhand der Differenz zwischen dem Wert der Policenkonten und dem Wert, der erzielt worden wäre, wenn die Vermögenswerte mit geringerem Risiko investiert worden wären, heisst es.

Lescaudron war 2015 bei der Credit Suisse fristlos entlassen worden und war im Jahr 2018 in Genf wegen eines Betrugsschemas zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Im Sommer 2020 nahm sich Lescaudron das Leben.

Rückstellungen in Prüfung
Die CS hatte bereits in der Vergangenheit Rückstellungen in dieser Sache getätigt. Es werde aber geprüft, ob weitere Rückstellungen vorgenommen werden müssten, hatte die Grossbank in der vergangenen Woche mitgeteilt. Diese Überprüfung erfolge im Rahmen des finanziellen Abschlusses für das erste Quartal, der am 27. April veröffentlicht werde, hiess es in der Mitteilung von vergangener Woche.

Per Ende Dezember 2021 wies die CS Rückstellungen für Rechtsfälle im Wert von 1,54 Milliarden US-Dollar aus. (awp/mc/pg)

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