CS muss ehemaligem georgischen Regierungschef 607 Mio Dollar bezahlen

CS muss ehemaligem georgischen Regierungschef 607 Mio Dollar bezahlen
(Bild: © Africa Studio / AdobeStock)

Zürich – Die laut einem Gericht in den Bermudas von der Credit Suisse zu bezahlende Schadenersatzsumme beläuft sich auf 607 Millionen Dollar. Das ist einem neuen Schreiben des Gerichts im Prozess des früheren georgischen Regierungschef Bidzina Ivanishvili gegen die Schweizer Grossbank zu entnehmen. Die Summe deckt sich mit der im letzten CS-Quartalsbericht angegebenen Zahlung.

In seinem jüngsten online veröffentlichten Urteilsschreiben vom Montag weist der «Supreme Court of Bermuda» neu eingereichte Anträge der CS-Anwälte ab. Es verlangt von der Grossbank zudem die Überweisung der Urteilssumme auf ein Treuhandkonto bei der Bank Julius Bär, wie am Dienstag das Portal «Inside Paradeplatz» berichtete.

Zahlung an Bidzina Ivanishvili
Das Gericht auf der karibischen Inselgruppe hatte die Credit Suisse Ende März zu einer Zahlung an Ivanishvili verurteilt. Allerdings hatte es zunächst die genaue Urteilssumme noch offen gelassen. Die Schweizer Grossbank hatte umgehend angekündigt, das Urteil anzufechten. In ihrem im Mai veröffentlichten Bericht zum ersten Quartal hatte die CS das Urteil bereits auf «rund 600 Millionen Dollar» beziffert.

Bei dem Rechtsstreit geht es um Anlagen von Ivanishvili, der vom später verurteilten CS-Berater Patrice Lescaudron betreut wurde, bei der Lebensversicherungstochter der CS. Der ehemalige georgische Regierungschef und Milliardär hatte laut dem Gerichtsurteil ab 2005 über eine Milliarde Dollar über die CS investiert.

Spätestens ab 2011 hatte der Genfer CS-Berater Patrice Lescaudron reichen Kunden dreistellige Millionenbeträge aus dem vom ihm betreuten Vermögen abgezweigt – darunter von Ivanishvili. Lescaudron hatte laut den Gerichtsdokumenten Ivanishvili überzeugt, über 750 Millionen Dollar über eine Lebensversicherungsstruktur der CS zu investieren.

Kunden zu wenig geschützt
In dem Urteil vom März hielt das Gericht fest, dass die Credit Suisse «keine oder unzureichende Massnahmen getroffen» habe, um Lescaudrons «betrügerische Misswirtschaft mit den Policenkonten zu verhindern». Stattdessen habe die Bank den von Lescaudron für die Credit Suisse erzielten Einnahmen Vorrang vor den Interessen ihrer Kunden eingeräumt, so das Gericht weiter.

Lescaudron war 2015 bei der Credit Suisse fristlos entlassen worden und war im Jahr 2018 in Genf wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Im Sommer 2020 nahm sich Lescaudron das Leben. (awp/mc/pg)

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