Datendieb von Julius Bär zu teilbedingter Gefängnisstrafe verurteilt

Datendieb von Julius Bär zu teilbedingter Gefängnisstrafe verurteilt
(Foto: Andre Bonn - Fotolia.com)

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Bellinzona – Im Fall des Datendiebstahls bei der Bank Julius Bär ist am Donnerstag ein deutscher IT-Fachmann mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der 54-Jährige übermittelte über 2700 Datensätze ausländischer Bankkunden an die deutschen Steuerbehörden. Das Strafmass wurde schon im Vorfeld von der Bundesanwaltschaft (BA) und dem geständigen Informatiker ausgehandelt. In einem verkürzten Verfahren bestätigte das Bundesstrafgericht am Donnerstag den Deal. Das Strafmass sei knapp schuldangemessen, sagte Bundesstrafrichter Daniel Kipfer.

Der IT-Experte, der seit 2005 in der Schweiz lebt, wurde des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäscherei schuldig gesprochen. 18 Monate der Haftstrafe wurden bedingt aufgeschoben. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Zusätzlich wurde bestimmt, das Bankguthaben des Mannes in der Höhe von rund 60’000 Franken, 140’000 EUR in bar sowie Fahrzeuge, Münzen- und Uhrensammlungen einzuziehen. Die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft wurde – wie vorab ausgehandelt – auf 740’000 EUR festgelegt.

2700 Datensätze gesammelt
Der frühere externe Mitarbeiter der Bank Julius Bär, der seit 2005 in der Schweiz lebt, gestand vor dem Gericht erneut seine Schuld ein. Er gab zu, im Rahmen seiner Tätigkeit als IT-Spezialist am Standort Zürich zwischen Oktober und Dezember 2011 insgesamt 2’700 Datensätze vermögender deutscher und holländischer Kunden gesammelt zu haben.

Diese habe er dann im Februar und Mai einem pensionierten deutschen Steuerfahnder übergeben, den er schon länger gekannt habe. Dieser sollte die Daten weiterleiten. Mit den deutschen Steuerbehörden sei ausgehandelt gewesen, dass er für seine Recherchen 1,1 Millionen Euro erhalten sollte, sagte der Informatiker. Dies sei auch erfolgt.

Steuerschulden beglichen
Mit einem Grossteil der Summe, 680’000 Euro, wollte der verheiratete Informatiker eigene offene Steuerforderungen in seiner Heimat begleichen. Den jahrelangen Druck durch den deutschen Fiskus nannte er auch als Grund für sein Handeln. Bis heute sei das Verfahren gegen ihn, das vor rund zehn Jahren eröffnet wurde, aber nicht abgeschlossen.

Holland wollte keine Daten aus anonymer Quelle kaufen
Doch auch Gewinnmaximierung machte das Gericht als Tatmotiv geltend. Der Beschuldigte gab zu, ursprünglich auf eine höhere Kaufsumme seitens der deutschen Behörden gehofft zu haben. Ein Geschäft mit holländischen Behörden scheiterte. Diese wollten keine Daten aus anonymer Quelle kaufen, wie die BA im Vorfeld des Prozesses informierte.

Der Datendiebstahl flog im Sommer 2012 auf. Der Informatiker wurde verhaftet. Er befand sich im frühzeitigen Strafvollzug. Bis Ende des Jahres sollte er seine Strafe abgesessen haben. Die BA ermittelt auch gegen den Mittelsmann. Ein Rechtshilfeersuchen an die deutschen Strafverfolgungsbehörden blieb aber bisher unbeantwortet.

Keine abgekürzten Verfahren mehr
Mit seinem Urteil zeigte sich das Gericht zwar einverstanden, diesen Fall im abgekürzten Verfahren abzuhandeln. «Es ist verständlich, dass bei einem so sensiblen Thema, wie dem Transfer von Bankdaten, das Gericht nur Zaungast bleiben soll.» Das sei schon bei zwei anderen Fällen so gewählt worden.

Doch in Zukunft würde dies beim Thema Datendiebstahl nicht mehr genehmigt werden, sagte Richter Daniel Kipfer in Richtung Bundesanwaltschaft. Das Gericht wolle selbst ein Beweisverfahren durchführen. Die BA sagte im Anschluss gegenüber Pressevertretern, diesen Punkt nachvollziehen zu können und sich entsprechend darauf einstellen zu wollen. (awp/mc/pg)

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