Finanzexperte der Bundesanwaltschaft bringt im Behring-Prozess neue Erkenntnisse

Finanzexperte der Bundesanwaltschaft bringt im Behring-Prozess neue Erkenntnisse
Dieter Behring, gescheiterter Financier. (Archivbild)

Dieter Behring, gescheiterter Financier. (Archivbild)

Bellinzona – Erstmals ist vor dem Bundesstrafgericht ein Finanzexperte der Bundesanwaltschaft zum mutmasslichen «Schneeballsystem» Behrings befragt worden. Er berichtete über Entwürfe von Anklageschriften, die Rolle der Finanzvermittler und die schwindende «Liquidität».

Der ausgebildete Wirtschaftsprüfer und Revisor hatte von Frühling 2010 bis Mai 2012 Untersuchungsberichte im Fall Behring im Auftrag der Bundesanwaltschaft angefertigt. Er sei dabei Teil eines Kompetenzzentrums für Wirtschafts- und Finanzfragen gewesen, sagte der Mann am Donnerstag vor Gericht. Ein Teil der von Bundesanwalt Michael Lauber eingesetzten «Taskforce» für den Fall Behring war er jedoch nicht.

Bundesanwaltschaft in Bedrängnis
Der befragte Finanzexperte sagte, er habe noch andere Entwürfe von Anklageschriften gesehen. Dies seien sogenannte «Fortschreibungen» gewesen, die unter dem damaligen Verfahrensleiter Werner Pfister angefertigt worden seien.

Wichtig ist dies für die sogenannte «Fokussierungs-Strategie» der Bundesanwaltschaft, welche seit Prozessbeginn immer wieder zu reden gab. Bundesanwalt Lauber hatte diese in der vergangenen Woche im Gerichtssaal in Bellinzona verteidigt: Es sei nichts Ausserordentliches, in einem Betrugsfall so zu verfahren.

Die Fokussierung auf Behring wurde im Frühjahr 2013 umgesetzt – zugleich wurden gegen neun Mitbeschuldigte durch die Bundesanwaltschaft Einstellungsverfügungen erlassen. Für die Verteidigung Behrings handelte es sich dabei um «systematisch betriebenen Amtsmissbrauch». Die Anklageschrift sei «mit klarer Absicht» von Mittätern gereinigt worden.

Finanzermittler im Visier
Der amtliche Verteidiger Roger Lerf wollte am Donnerstag vom Zeugen wissen, ob er erstaunt sei, dass die ursprünglich Mitbeschuldigten nicht weiter verfolgt werden. Darauf konnte dieser keine eindeutige Antwort geben: Es sei nicht an ihm gelegen, eine rechtliche Würdigung vorzunehmen; eine Einbeziehung der Mitbeschuldigten sei aber gleichwohl möglich gewesen.

In seinen Berichten habe er festgehalten, dass grosse Geldbeträge von den zunächst verdächtigten Finanzvermittlern vereinnahmt wurden. Ihnen sei anzulasten, dass sie die Informations- und Sorgfaltspflicht gegenüber den einzahlenden Kunden verletzten, so der Finanzexperte. Er belastete zudem den damaligen Revisor im «System Behring», der zugleich eine Vermittlerrolle einnahm. Dessen Berichte und Performance-Ausweise «konnten nicht korrekt sein».

Weitere Vermittler hätten zudem «Treuhandbestimmungen» verletzt, was in der Folge einem «Freipass» für Dieter Behring gleichgekommen sei. Dieser habe dann uneingeschränkt über die Gelder verfügen können, so der Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft.

Bescheidene Performance
Der Finanzexperte untersuchte unter Zuhilfenahme von Berichten der Bundeskriminalpolizei die Geldströme, welche durch die Finanzvehikel und Anlagestrategien Behrings in Umlauf gesetzt wurden. Dabei habe er sich auf den «Output» konzentriert – die Funktionsweise des «Systems Behring» sei nicht untersucht worden, da wenige Unterlagen vorhanden waren.

Er kam dabei unter anderem zum Schluss, dass auf die Gesamtzeit gerechnet die Investments nicht so erfolgreich waren, wie dies in verschiedenen Moore-Park-Prospekten versprochen wurde. Über diese Gruppe lief der Vertrieb von Behrings Anlagekonzepten. Die «Liquidität» sei zusehends weniger geworden und entsprach damit nicht mehr den Versprechungen des Basler Financiers.

Ex-Verfahrensleiter muss in den Zeugenstand
Im Anschluss an die Zeugenbefragung entschied der vorsitzende Richter, dass es «für die Transparenz der Sache» nötig sei, dass der ehemalige Verfahrensleiter Werner Pfister am kommenden Mittwoch befragt wird. Er kommt damit indirekt einer Forderung der Verteidigung nach. Diese erklärte am Donnerstag, aufgrund «der neuen Umstände» in der kommenden Woche Anträge stellen zu wollen.

Der 61-jährige Behring soll gemäss Anklageschrift zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die rund 2000 Geschädigten sollen insgesamt 800 Millionen Franken verloren haben. Die Plädoyers in dem Prozess werden voraussichtlich Ende Juni beginnen. (awp/mc/ps)

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