GV Helvetia Holding AG: Alle VR-Anträge angenommen

GV Helvetia Holding AG: Alle VR-Anträge angenommen
Stefan Loacker, ehemaliger Helvetia-CEO. (Foto: Helvetia)

Helvetia-CEO Stefan Loacker. (Foto: Helvetia)

St. Gallen – An der 18. ordentlichen Generalversammlung der Helvetia Holding AG nahmen die Aktionärinnen und Aktionäre von einem sehr soliden Jahresergebnis 2013 Kenntnis. Die Umsetzung der Generalversammlung erfolgte erstmals gemäss den Bestimmungen der neuen Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften («VegüV»).

Die Helvetia Gruppe präsentierte den 1630 anwesenden stimmberechtigen Aktionärinnen und Aktionären (Vertretung von 68.28 Prozent des Aktienkapitals) erneut ein solides Jahresergebnis. Sie steigerte 2013 ihren Gewinn um 9.2 Prozent auf CHF 363.8 Mio. Das Geschäftsvolumen von CHF 7’476.8 Mio. wuchs um 6.3 Prozent. Beide Segmente – Leben und Nicht-Leben – legten stark zu. Neben dem robusten Heimmarkt Schweiz überzeugten auch die Auslandsmärkte mit Gewinnzuwächsen. Die Generalversammlung nahm davon Kenntnis und genehmigte den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2013.

Höhere Dividende
Aufgrund der Bilanzstärke und des erfreulichen Geschäftsverlaufs beschloss die Generalversammlung eine um 2.9 Prozent erhöhte Dividende von CHF 17.50 pro Aktie. Die attraktive Dividendenpolitik wird mit einer Ausschüttungsquote von 44.3 Prozent weitergeführt.

Statutenanpassung
Die Generalversammlung verabschiedete die Statutenanpassung an die neue «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» («VegüV»). Alle bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates wurden für eine weitere einjährige Amtsperiode wiedergewählt. Gleiches gilt für die Revisionsstelle KPMG AG, Zürich. Erstmalig wählten die Aktionärinnen und Aktionäre den Präsidenten und die Mitglieder des Vergütungsausschusses für jeweils ein Jahr und stimmten über die fixen und variablen Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ab. Sämtliche Anträge wurden angenommen. Damit erfüllt Helvetia die neuen Bestimmungen aus der so genannten Minder-Initiative bereits ein Jahr vor Ablauf der Umsetzungsfrist. (Helvetia/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert