Julius Bär: Obergericht Zürich weist Klage ab im Fall Treuhand/Cantrade
Zürich – Die Bank Julius Bär kann einen juristischen Erfolg verbuchen. Das Zürcher Obergericht hat in Sachen der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen Julius Bär das erstinstanzliche Urteil zugunsten der Bank bestätigt. Dies teilte Julius Bär am Dienstag mit, wobei dieses zweitinstanzliche Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist.
Anfang Dezember hatte bereits das Bezirksgericht Zürich die 2014 eingereichte Klage der ehemaligen Treuhandanstalt gegen Julius Bär abgewiesen. Die BvS machte geltend, dass die Privatbank als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade, die Bär 2005 übernommen hatte, vom Schweizer Konto einer DDR-Firma unzulässige Auszahlungen und Überweisungen veranlasst hatte. Die Richter am Bezirksgericht sahen hingegen keinen Grund, an den Befugnissen der Bank für die Geldtransfers zu zweifeln.
Streitsumme rund 200 Millionen Franken
Die BvS hat auf einen Betrag in Höhe von 97 Millionen Franken plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufenen Zinsen geklagt, was insgesamt gemäss früheren Berichten rund 200 Millionen Franken entspricht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Fall der Mauer mit der internationalen Jagd nach ostdeutschen Vermögenswerten beschäftigt. In den Wirren nach der Wende hatten DDR-Handelsgesellschaften grosse Kapitalien auf Konten ins Ausland verschoben, um sie dem Zugriff der West-Behörden zu entziehen. (awp/mc/ps)