Kraftloserklärung der noch im Umlauf verbleibenden Inhaberaktien der Bank Cler AG

Kraftloserklärung der noch im Umlauf verbleibenden Inhaberaktien der Bank Cler AG
Sandra Lienhart, Vorsitzende der Geschäftsleitung Bank Cler. (Foto: Bank Cler)

Basel – Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hat sämtliche sich im Publikum befindenden Inhaberaktien der Bank Cler AG («Bank Cler Aktien») mit einem Nennwert von je 20 CHF für kraftlos erklärt. Dieses Urteil wurde am 21. März 2019 rechtskräftig.

Die Inhaber der kraftlos erklärten Bank Cler Aktien erhalten unter Bezugnahme auf das öffentliche Kaufangebot der Basler Kantonalbank vom 2. August 2018 eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises von 52 CHF je Aktie.

Mit Entscheid vom 22. März 2019 hat die SIX Exchange Regulation die Dekotierung der Bank Cler Aktien per 1. April 2019 endgültig bewilligt. Der letzte Handelstag der Bank Cler Aktien ist der 29. März 2019. (Bank Cler/mc/ps)

Über Bank Cler
Die Bank Cler AG ist eine Schweizer Universalbank mit Hauptsitz in Basel, die ihr Angebot auf die Bedürfnisse von Privatkunden, selbstständig Erwerbenden und KMU ausrichtet. «Cler» kommt aus dem Rätoromanischen und steht für klar, hell, deutlich. Der Name ist Programm: Die Bank Cler macht das Bankgeschäft einfach und verständlich und berät auf Augenhöhe. Dafür ist sie mit rund 500 Mitarbeitenden in 32 Geschäftsstellen in allen Sprachregionen vertreten. Zudem ist die Bank Cler digitale Vorreiterin und bietet mit «Zak» als erste Schweizer Bank eine komplette Banklösung für das Smartphone an. Seit 2000 hält die Basler Kantonalbank eine Mehrheitsbeteiligung an der Bank Cler.

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