Post vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen

Post vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen
"Postcard" von PostFinance.

Solothurn – Das Solothurner Obergericht hat die Schweizerische Post im Fall einer Barauszahlung von 4,6 Mio CHF vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen. Das Obergericht hob am Mittwoch ein erstinstanzliches Urteil auf. Der Fall zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen steht im Zusammenhang mit einem Anlagebetrug.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte die Schweizerische Post im April 2011 der Geldwäscherei schuldig gesprochen und eine Busse von 250’000 CHF verhängt. Das Gericht der ersten Instanz kam zum Schluss, das Tochterunternehmen Postfinance habe im Vorfeld einer ungewöhnlich hohen Barauszahlung von 4,6 Mio CHF nicht genügend Abklärungen vorgenommen.

Die Post akzeptierte den Schuldspruch nicht und wollte einen Freispruch. Sie zog den Fall ans Obergericht weiter. Die Staatsanwaltschaft reichte Anschlussberufung ein. Sie forderte einen Schuldspruch wegen Geldwäscherei und eine Busse von 2,6 Mio CHF.

Keine subjektive Schuld der Mitarbeiter
Das Obergericht sprach die Schweizerische Post auf der ganzen Linie frei. Die beiden Mitarbeiter der Post, die mit der Barauszahlung beschäftigt gewesen seien, hätten sich subjektiv nicht schuldig der Geldwäscherei gemacht, hiess es am Mittwoch bei der mündlichen Urteilseröffnung.

Es fehle der Nachweis, dass sich jemand im Unternehmen rechtswidrig verhalten habe. Die Staatsanwaltschaft habe die beiden mit der Barauszahlung beschäftigten Personen auch nicht angeklagt. Sie sei nicht davon ausgegangen, dass die Personen hätten wissen oder damit rechnen müssen, dass es sich um Vermögenswerte handle, die aus einem Verbrechen stammen würden.

Weil der subjektive Straftatbestand der Geldwäscherei nicht erfüllt sei, sei auch das Unternehmen strafrechtlich nicht verantwortlich zu machen. Ein Unternehmen könne nur dann belangt werden, wenn sich ein Mitarbeiter fehlerhaft verhalten und strafbar gemacht habe.

Die Angestellte am Postschalter in Solothurn hatte sich bei einem Mitarbeiter der Compliance-Abteilung erkundigt, ob die ungewöhnlich hohe Barauszahlung möglich sei. Der Mitarbeiter prüfte, ob das Geld auf dem Konto lag. Er gab grünes Licht und das Geld wurde bar ausbezahlt.

Weiterzug offen
Der Anwalt der Schweizerischen Post sagte, er nehme das Urteil des Obergerichtes mit Befriedigung zur Kenntnis. Niemand im Unternehmen habe eine strafbare Handlung begangen. Es habe zum damaligen Zeitpunkt niemand wissen können, dass es letztlich um Anlagebetrug gegangen sei.

Der Staatsanwalt sagte, er werde die Begründung des Urteils studieren und später über einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht entscheiden. Die Post habe es damals versäumt, intern griffige Regeln zur Überprüfung und Verhinderung der Geldwäscherei zu erlassen.

Marcel Niggli, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg, bezeichnete das Urteil des Obergerichtes als «richtig». Es sei ein wichtiger Fall und eine ganz wichtige Entscheidung. Es gebe relativ wenig Urteile zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen.

Die Staatsanwaltschaft habe mit der Anklage keinen Fehler begangen. Dass sie bei Verdacht einen solchen Fall vor Gericht bringe, sei richtig, sagte er vor Medienvertretern. Nur Gerichte könnten das entscheiden. Niggli hatte der Urteilseröffnung beigewohnt.

Geld ist verschwunden
Ein Solothurner Treuhänder hatte als einziger Verwaltungsrat am 11. Februar 2005 auf einer Poststelle in Solothurn 4,6 Mio CHF bar abgehoben. Er liess sich 4’600 Tausendernoten aushändigen.

Er gab an, das Geld für den Kauf von Edelsteinen zu verwenden. Das Geld, total 5 Mio CHF, war erst am Tag zuvor auf das Konto überwiesen worden. Es ist mittlerweile verschwunden.

Der Treuhänder und eine Deutsche wurden wegen Anlagebetrugs rechtskräftig zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Duo hatte zwischen 2002 und 2006 rund 31 Mio Anlagegelder angenommen.

Es gaukelte den zumeist ausländischen Geldgebern sichere Vermögensanlagen vor. Die Anleger verloren rund 18 Mio CHF. Die Machenschaften des Duos flogen auf, weil die Meldestelle für Geldwäscherei auf den Bargeldbezug von 4,6 Mio CHF aufmerksam geworden war. (awp/mc/upd/ps)

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