PostFinance: Postgeheimnis bei Assange nicht verletzt

PostFinance: Postgeheimnis bei Assange nicht verletzt

Wikileaks-Gründer Julian Assange.

Bern – Bei der Schliessung des Kontos von Wikileaks-Gründer Julian Assange hat sich PostFinance aus Sicht des Bundes korrekt verhalten. Das UVEK untersuchte, wie die Post über die Schliessung informierte und kam zum Schluss, dass sie das Postgeheimnis nicht verletzt hat.

PostFinance hatte am 6. Dezember ein Konto von Assange geschlossen, weil dieser keinen Schweizer Wohnsitz vorweisen konnte. Bei der Eröffnung hatte Assange dazu nach Angaben der Post unwahre Angaben gemacht. Weil PostFinance wegen des grossen Medieninteresses aktiv über die Kontoschliessung informierte, wurden Vorwürfe laut, die Post-Tochter habe damit das Postgeheimnis verletzt.

UVEK: PostFinance hat sich korrekt verhalten
Der Bundesrat verneinte dies zwar. Doch Postministerin Doris Leuthard kündigte im Nationalrat an, der Bund werde als Eigentümer der Post überprüfen, ob PostFinance aufsichtsrechtliche Regeln verletzt habe. Das sei nicht der Fall, ergab nun die Untersuchung. Aus Sicht des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) habe sich die Post korrekt verhalten, sagte UVEK-Sprecher Harald Hammel am Mittwoch der Nachrichtenagentur SDA. «Wir sind der Meinung, dass PostFinance das Postgeheimnis nicht verletzt hat.»

Postgeheimnis schützt nur Zahlungsverkehr
Julian Assange habe auf seiner Website selbst über die Existenz des Spendenkontos bei PostFinance informiert. PostFinance habe auch keine Angaben über Kontobewegungen gemacht, hielt Hammel fest. Nach Lesart des Bundesrates schützt das Postgeheimnis nur den Zahlungsverkehr. Die Information über die Schliessung des Kontos ist aus Sicht des UVEK zu rechtfertigen, da PostFinance sicherstellen muss, «dass nicht ständig Geld auf ein Konto überwiesen wird, das nicht existiert». Im Falle eines Spendenkontos könne sie die Mitteilung an die potenziellen Spender auch gleich öffentlich machen.

PostFinance noch nicht aus dem Schneider
Das UVEK untersuchte das Vorgehen der Post lediglich als Überwachungsbehörde. Ob die Post das Postgeheimnis im strafrechtlichen Sinn verletzt hat, muss die Bundesanwaltschaft (BA) prüfen. Die BA leitete eine Vorabklärung ein – unter anderem hatte die Piratenpartei eine Strafanzeige eingereicht. Die Vorabklärung läuft noch. Nicht nur PostFinance hatte ein Spendenkonto von Wikileaks geschlossen. Auch der Internetbezahlungsdienst Paypal und die Kreditkartenfirmen Mastercard und Visa leiteten keine Zahlungen mehr weiter. Sie gaben jedoch an, sie wollten illegale Handlungen, die sie mit Wikileaks in Verbindung bringen, nicht unterstützen. Mittlerweile sind Zahlungen mit den Diensten wieder möglich. (awp/mc/ps)

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