Riesiger Anlagebetrug: Fall ASE vor Aargauer Obergericht

Riesiger Anlagebetrug: Fall ASE vor Aargauer Obergericht
(Bild: Fotolia ©Africa Studio)

Aarau – Vor dem Aargauer Obergericht beginnt am heutigen Mittwoch die Berufungsverhandlung zum Fall des riesigen Anlagebetrugs der ASE Investment. Die beiden Verurteilten akzeptieren die mehrjährigen Freiheitsstrafen nicht. Die Deliktsumme beträgt 170 Millionen Franken.

Der ehemalige Geschäftsführer der ASE Investment wurde im Dezember 2017 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Bezirksgericht Laufenburg befand den heute 52-jährigen Schweizer unter anderem des gewerbsmässigen Betrugs für schuldig.

Verschiedene Privatkläger fochten dieses Urteil an und verlangten auch einen Schuldspruch wegen Geldwäscherei. Der Hauptangeklagte fordert vor allem eine tiefere Strafe.

Der Verteidiger hatte vor dem Bezirksgericht für den geständigen Mann auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren plädiert. Der Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre gefordert. Der Hauptangeklagte befindet sich seit seiner Verhaftung im Frühling 2012 ohne Unterbruch in Haft. Er trat im Februar 2015 den vorzeitigen Strafvollzug an.

Verwaltungsratspräsident will Freispruch
Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilte auch den ehemaligen Präsident des Verwaltungsrats der ASE. Der heute 46-jährige Schweizer kassierte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, und zwar wegen ungetreuer Geschäftsführung, Misswirtschaft und Geldwäscherei.

Er will vor Obergericht einen vollumfänglichen Freispruch. Sein Verteidiger hatte bereits vor Bezirksgericht auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Die Berufungsverhandlung dauert voraussichtlich drei Tage.

Hohe Rendite versprochen
Die ASE Investment mit Büroräumlichkeiten in Frick AG war von 2006 bis 2012 eine externe Vermögensverwalterin. Sie bot ihren Kunden Devisenhandel in verschiedenen Finanzprodukten an.

Anleger wurden mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte. Davon haben sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert. Der grösste Teil der Deliktsumme von 170 Millionen Franken dürfte für die Anleger verloren sein.

Die ASE Investment stellte sicher, dass die Basler Kantonalbank (BKB) als Depotbank die Kontoauszüge nicht direkt an die Kunden verschickte. So wurden die Verluste bei der Geldanlage und den Devisengeschäften verheimlicht, während die ASE den Anlegern fiktive Gewinne vortäuschte. Das Kürzel ASE stand übrigens für «Anlage, Sicherheit, Ertrag».

Die Basler Kantonalbank ist ebenfalls noch nicht aus dem Schneider. Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss nach einem Entscheid des Obergerichts ihre Untersuchungen gegen die BKB wieder aufnehmen.

Vor drei Jahren hatten 300 Geschädigte der ASE Investment eine Strafanzeige gegen die BKB-Verantwortlichen wegen Geldwäscherei eingereicht.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hatte diesen Fall vom Hauptverfahren gegen die ASE-Verantwortlichen abgetrennt. Sie stellte die Strafuntersuchungen gegen die BKB ein. Brisant wurde die Sache in den letzten Monaten vor allem deswegen, weil der damalige BKB-Chef Guy Lachappelle war, der heutige Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert