SIX: QR-Rechnung ersetzt ab Januar 2019 die heutigen Schweizer Einzahlungsscheine

SIX: QR-Rechnung ersetzt ab Januar 2019 die heutigen Schweizer Einzahlungsscheine

Zürich – Nach umfangreichen Vorbereitungen stellte PaymentStandards.CH die technischen Merkmale der QR-Rechnung vor. Diese löst ab Januar 2019 die heute eingesetzten orangen und roten Einzahlungsscheine ab. Die neue Lösung ermöglicht es den verschiedenen Interessengruppen, die Herausforderungen durch Digitalisierung und Regulierung effizient zu bewältigen.

Banken, Softwarehäuser und weitere Interessierte entwickeln in den kommenden Monaten auf verschiedene Anwenderbedürfnisse zugeschnittene Lösungen zur einfachen Einbindung der QR-Rechnung in die Rechnungs- und Zahlungsabläufe.

Im März hat PaymentStandards.CH über die Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs informiert. Neu soll dieser auf der Basis des weltweit anerkannten Standards ISO 20022 funktionieren. Der Zahlungsprozess in der Schweiz wird digitalisiert und somit für alle Marktteilnehmer deutlich effizienter und wirtschaftlicher. Die Schweizer Finanzinstitute schliessen ihre Umstellung bis Ende 2017 ab, Firmenkunden bis spätestens Mitte 2018. Nach Abschluss der Umstellung können Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken, die die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der revidierten Geldwäschereiverordnung vollumfänglich erfüllen.

QR-Code enthält alle für die Zahlung notwendigen Informationen in digitaler Form
Die neue QR-Rechnung enthält den QR-Code mit einem Schweizer Kreuz als Erkennungsmerkmal. Der QR-Code enthält alle für die Zahlung notwendigen Informationen in digitaler Form und bildet zusammen mit den aufgedruckten Informationen den Zahlteil der QR-Rechnung im Format A6. Dieser Zahlteil mit QR-Code ersetzt die heutigen Einzahlungsscheine.

Die wesentlichen Neuerungen für Rechnungssteller:

  • Die QR-Rechnung kann mit handelsüblichen Druckern selbst erstellt werden, da der Zahlteil nur noch schwarz-weiss ist.
  • Die QR-Rechnung kann zusätzliche Informationen wie beispielsweise die Unternehmens-Identifikation oder eine Rechnungsnummer an den Rechnungsempfänger enthalten, die eine automatische Abstimmung mit der Buchhaltung ermöglichen.
  • Der QR-Code selbst kann beispielsweise auf Plakaten oder Flyern angebracht (z.B. für Spenden) und für heute schon bestehende oder zukünftige alternative Verfahren genutzt werden; im Gespräch sind beispielsweise die E-Rechnung und TWINT.

Die wesentlichen Neuerungen für Rechnungsempfänger:

  • Der Zahlteil der QR-Rechnung ist schwarz-weiss statt farbig, was für einen besseren Kontrast sorgt und dadurch die Lesbarkeit auch für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen verbessert.
  • Mit nur einem Klick können sämtliche Zahlungsinformationen beispielsweise per Smartphone (Mobile Banking) oder Lesegerät (E-Banking) erfasst und an die Bank gesendet werden. Die manuelle Erfassung oder nachträgliche Ergänzung von Daten entfällt.
  • Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind sowohl im QR-Code enthalten als auch auf dem Zahlteil aufgedruckt und damit ohne technische Hilfsmittel lesbar.
  • Die QR-Rechnung steht auch für alternative Verfahren wie beispielsweise TWINT oder die E-Rechnung, falls der Rechnungssteller dies anbietet.

Die detaillierte, über 40-seitige Spezifikation wurde auf PaymentStandards.CH veröffentlicht.

Wie bei den heutigen Einzahlungsscheinen kann die QR-Rechnung mit oder ohne Betrag ausgestellt, von Hand im E-Banking eingegeben, per Papier an das Finanzinstitut gesendet oder am Postschalter für die Einzahlung verwendet werden.

Fahrplan
Die QR-Rechnung kann erst eingeführt werden, wenn die Rechnungssteller ihre Systeme bis Mitte 2018 schweizweit auf den Standard ISO 20022 umgestellt haben. Vor diesem Hintergrund sind die Hersteller von Buchhaltungssoftware oder ERP-Systemen aufgefordert, ihren Kunden möglichst bis Ende 2017 entsprechende Lösungen anzubieten.

Während einer möglichst kurzen Übergangszeit können neben den QR-Rechnungen auch die heutigen Einzahlungsscheine verwendet werden. Damit haben Rechnungssteller die Möglichkeit, die Umstellung zu einem für sie passenden Zeitpunkt vorzunehmen. Da die Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken können, müssen alle Marktteilnehmer ab diesem Zeitpunkt technisch in der Lage sein, QR-Rechnungen zur Zahlung und Verarbeitung zu nutzen. (SIX/mc/hfu)

PaymentStandards.CH
PaymentStandards.CH ist das offizielle Kommunikationsorgan der Schweizer Finanzinstitute zur Standardisierung und Harmonisierung des Zahlungsverkehrs. Die Finanzinstitute arbeiten bei der Umsetzung des Infrastrukturprojekts eng mit den Unternehmen und der ICT-Branche zusammen. Gemeinsam treiben sie die digitale Transformation im Zahlungsverkehr voran und setzen so einen wertvollen Impuls für die ganze Schweiz.

SIX Interbank Clearing
SIX Interbank Clearing betreibt im Auftrag und unter Aufsicht der Schweizerischen Nationalbank das Zahlungssystem SIC. Damit werden Schweizer-Franken-Zahlungen in Echtzeit und auf Bruttobasis zwischen Finanzinstituten abgewickelt. www.six-interbank-clearing.com

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