Spontaner Informationsaustausch: 82 Meldungen an 41 Staaten

Spontaner Informationsaustausch: 82 Meldungen an 41 Staaten

Bern – Im Rahmen des spontanen Informationsaustausches hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in einer ersten Tranche 82 Meldungen an 41 Staaten übermittelt. Damit hat die Behörde erstmals offengelegt, wie sie Partnerstaaten über Steuervorbescheide informiert.

Betroffen seien Steuervorbescheide (Rulings), die am 1. Januar 2018 noch wirksam gewesen seien, heisst es in einer Mitteilung der ESTV vom Dienstag.

Unter den Ländern, die Informationen erhalten haben, sind Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Russland. Gewisse Meldungen wurden mit mehreren Partnerstaaten ausgetauscht.

Mit dem spontanen Informationsaustausch (SIA) werden die Steuerbehörden von sich aus aktiv, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte. Die ESTV kann Informationen über Steuervorbescheide seit dem 1. Januar 2018 spontan übermitteln.

Prinzip der Gegenseitigkeit
Von anderen Partnerstaaten empfangen kann die schweizerische Steuerbehörde entsprechende Formulare bereits seit Anfang 2017. Allerdings darf die ESTV, gestützt auf das Bundesgesetz für direkte Bundessteuer, keine Auskunft darüber geben, heisst es auf Anfrage.

SIA beruht demnach auf Gegenseitigkeit und gilt seit der Totalrevision der Steueramtshilfeverordnung, die seit 1. Januar 2017 in Kraft ist. Um SIA schweizweit einheitlich zu gewährleisten, arbeitet die ESTV mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) und den kantonalen Steuerbehörden zusammen.

Rechtlich geregelt ist er im Rahmen des sogenannt automatischen Informationsaustausches (AIA), der neben dem spontanen Informationsaustausch auch die jährliche Lieferung von Bankkundendaten vorsieht.

Ziel ist mehr Transparenz
Geregelt wurde mit SIA lediglich der Austausch von Informationen über Steuervorbescheide. Diese selbst werden nicht ausgetauscht. Informationen über solche Steuervorbescheide sollen im Wesentlichen dann an andere Staaten übermittelt werden, wenn das Risiko einer Gewinnverkürzung oder -verschiebung besteht. SIA soll demnach Transparenz schaffen, damit die jeweiligen Partnerstaaten ihr eigenes Steuerrecht umsetzen können.

Die Schweiz sieht den spontanen Informationsaustausch vor, in Zusammenhang mit der Einkommens- und Vermögenssteuer; darin eingeschlossen sind Gewinnsteuer, Kapitalgewinnsteuer und Kapitalsteuer.

Die ESTV muss die Partnerländer innert 12 Monaten über Steuervorbescheide informieren, die in den Jahren 2010 bis 2016 erteilt wurden; über Steuervorbescheide, die nach dem 1. Januar 2017 erteilt wurden, müssen den Partnerstaaten mit einer Frist von drei Monaten informiert werden.

Zu dem gegenseitigen Austausch im Rahmen des SIA verpflichtet haben sich im Zuge des Übereinkommens über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAC) insgesamt 115 Staaten und Staatsgebiete, darunter alle G20-, BRICS- (Brasilien, Russland, Indien und China) und OECD-Mitgliedstaaten. (awp/mc/ps)

ESTV

 

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