UBS einigt sich im Steuerstreit mit Deutschland

UBS einigt sich im Steuerstreit mit Deutschland
(Foto: UBS)

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Zürich – Die UBS hat eine weitere rechtliche Baustelle geschlossen. Im Juli habe die Staatsanwaltschaft Bochum das Verfahren betreffend grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten beigelegt. Im Rahmen der Einigung zahlt die UBS rund 300 Mio EUR. Zu Lasten des Abschluss des zweiten Quartals sei dafür eine Rückstellung von rund 120 Mio CHF gebildet worden, teilte die UBS zusammen mit den Quartalszahlen mit.

Die Einigung erlaube es der UBS, in diesem wichtigen Markt nach vorne zu blicken, zeigt sich die Grossbank erleichtert. Als Ergebnis der umfassenden Massnahmen der Bank hätten mittlerweile über 95% der deutschen UBS-Kunden den Nachweis über die steuerliche Offenlegung erbracht oder vom freiwilligen Offenlegungsprogramm Gebrauch gemacht. Die Bank sei weiterhin bestrebt, zum Ende des Jahres 2014 einen Wert von 100% zu erreichen.

Abschluss des «Bochumer Verfahrens»
Mit 300 Mio EUR fällt die nun vereinbarte Zahlung deutlich höher aus, als im Markt ursprünglich erwartet worden war. Noch im Februar war von einer Zahlung für die UBS von 180 bis 200 Mio EUR die Rede.

Die Einigung schliesst das sogenannte Bochumer Verfahren ab. Dieses geht zurück auf eine CD mit Steuerdaten, welche die deutschen Behörden angeblich vor zwei Jahren in die Hände bekamen. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte darauf Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung aufgenommen. Vergangenen Sommer war es im Rahmen des Verfahrens auch zur Durchsuchung von UBS-Filialen in Deutschland durch Ermittler gekommen.

2011 hatten sich bereits die Bank Julius Bär und die Credit Suisse mit deutschen Behörden geeinigt. Julius Bär hatte damals 50 Mio EUR zu zahlen, damit die Ermittlungen gegen sie eingestellt werden, die Credit Suisse 150 Mio EUR.

Weitere Rückstellungen
Wie dem neuesten UBS-Quartalsbericht ausserdem zu entnehmen ist, hat die Bank im Wealth Management weitere Rückstellungen getätigt. Insgesamt kamen 295 Mio CHF an Rückstellungen in diesem Bereich dazu, wobei die Bank – neben den 120 Mio CHF für den oben erwähnten Deutschland-Fall – auf Anfrage keine weitere Aufschlüsselung vornehmen wollte.

Zusätzliche Rückstellungen für Rechtsfälle etc. gab es ausserdem in den Bereichen Wealth Management Americas von 54 Mio CHF, für Retail&Corporate von 48 Mio CHF, bei Global Asset Management von 33 Mio CHF und im Investment Banking von 11 Mio CHF. Aufgelöst im zweiten Quartal wurden Rückstellungen von gut 200 Mio CHF. Insgesamt standen die für Rechtsfälle und ähnliches getätigten Rückstellungen per Mitte Jahr bei 1,98 Mrd CHF, nach 1,78 Mrd per 31. März bzw. 1,62 Mrd Ende 2013.

UBS erwartet «keine sofortige Lösung» im Steuerstreit mit Frankreich
Während in Deutschland eine Lösung gefunden werden konnte, sieht es danach in Frankreich gar nicht aus. Der Steuerstreit zwischen der UBS und Frankreich ist letzte Woche eskaliert, wobei die französische Regierung von der Bank eine Kaution von 1,1 Mrd Euro gefordert hat – zu bezahlen bis Ende September. Wie eine mit der Angelegenheit vertraute Quelle am Dienstag sagte, war man «sehr nah» an einer Einigung bzw. einer Lösung, welche die Zahlung einer Summe in zweistelliger Millionenhöhe durch die UBS an Frankreich beinhaltet hätte; dann sei es aber in letzter Minute zu einer Absage durch die französische Regierung gekommen. Nun dürfte gemäss dieser Quelle «keine sofortige Lösung» gefunden werden.

Der Betrag von 1,1 Mrd Euro mache für die UBS «keinen Sinn», hiess es weiter, etwa im Vergleich der Grösse des Geschäftes mit demjenigen in Deutschland. Gegen die Zahlung von 1,1 Mrd EUR will die UBS laut der Quelle bis Ende September appellieren. Für die Bank ist es «inakzeptabel, dass dieser Fall so stark verpolitisiert wurde», wie sie letzte Woche mitgeteilt hatte.

«Dark Pools»: Kooperation mit US-Behörden
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu sogenannten «Dark Pools» kooperiert die UBS mit den verschiedenen US-Behörden. Man beantworte entsprechende Fragen der Behörden bezüglich des Betriebs des UBS eigenen Alternativen Trading Systems (ATS) sowie der Orderabwicklung, schreibt die UBS in ihrem Quartalsbericht. Vergleichbare Untersuchungen würden gegenwärtig in der gesamten Industrie durchgeführt.

Die UBS gehöre zudem mit einer Vielzahl von weiteren Banken zu den Angeklagten in einer US-Sammelklage im Zusammenhang mit Dark Pools. Im Zentrum der Klage steht dabei die Anschuldigung, dass Hochgeschwindigkeits-Händler zulasten der übrigen Marktteilnehmer bevorzugt behandelt worden seien. Das Verfahren befinde sich in einem sehr frühen Stadium, heisst es im UBS-Quartalsbericht weiter. (awp/mc/pg)

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