UBS: Nach SNB-Entscheid «insgesamt keine negativen Erträge» im Handel

UBS: Nach SNB-Entscheid «insgesamt keine negativen Erträge» im Handel
UBS-CEO Sergio Ermotti. (Foto: UBS)

UBS-CEO Sergio Ermotti. (Foto: UBS)

Zürich / Basel – Das Handelsgeschäft der UBS hat offenbar nicht unter der Aufhebung des Euro-Mindestkurses gelitten. Wie die Bank am Freitag mitteilte, hat sie im Zusammenhang mit der Ankündigung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) im Handel «insgesamt keine negativen Erträge» verzeichnet. Genauere Informationen zu den ersten drei Monaten 2015 sollen im Rahmen der Ergebnispräsentation des vierten Quartals folgen.

Nach Julius Bär und der Credit Suisse äussert sich mit der UBS diese Woche das dritte Finanzinstitut zu den Auswirkungen der geldpolitischen Massnahme. Julius Bär teilte am Montag mit, die Volatilität und die ausserordentlichen Volumina nach der Aufgabe des Mindestkurses «erfolgreich bewältigt» und «insgesamt keine Verluste» verzeichnet zu haben. Die Massnahme werde weder negative Folgen für die Kapitalquoten noch für das Überschusskapital der Gruppe haben, hiess es.

Die Credit Suisse hat im Gefolge der SNB-Massnahme gar Gewinne erzielt. Wie sie am Mittwoch bekanntgab, seien in ihrem Handelsgeschäft seit dem Entscheid «positive Ergebnisse» erzielt worden und infolge der volatilen Wechselkurse keine «materiellen» Verluste angefallen. Weiter werde die Aufhebung der Untergrenze «keinen materiellen Einfluss auf die Kapitalquoten» haben.

Betrag für Sonderdividende zurückgestellt
Weiter teilte die UBS am Freitag mit, den Betrag für die angekündigte ergänzende Kapitalrückführung von 0,25 CHF pro Aktie im vierten Quartal 2014 zurückgestellt zu haben. Die Sonderdividende soll nach erfolgreichem Abschluss des Squeeze-out-Verfahrens an die Aktionäre ausbezahlt werden, sofern diese zustimmen.

Die ergänzende Kapitalrückführung wird voraussichtlich als Ausschüttung von Kapitaleinlagereserven gelten und dabei separat und zusätzlich zur angestrebten Ausschüttungsquote von mindestens 50% des anrechenbaren Reingewinns erfolgen.

Zusätzliches Tier 1-Kapitalinstrument für Mitarbeitervergütung
Gleichzeitig mit den Informationen zu den Auswirkungen des SNB-Entscheids gab die UBS ausserdem bekannt, ihr Mitarbeitervergütungssystem in gewissen Punkten überarbeitet zu haben. Ab dem Geschäftsjahr 2014 gelten Zuteilungen aus dem «Deferred Contingent Capital Plan» (DCCP) als zusätzliches Kernkapital (AT1-Kapital) gemäss Basel III.

Mit dieser Massnahme soll die Kapitaleffizienz dieser Vergütungspläne unter Basel III optimiert werden, so die Mitteilung. Für die AT1-DCCP-Zuteilungen 2014 werden dabei die wichtigsten Merkmale der DCCP-Zuteilungen aus dem Jahr 2013 übernommen. Die ausstehenden Zuteilungen für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 seien von den Änderungen nicht betroffen und blieben weiterhin als verlustabsorbierendes Tier 2-Kapital gemäss Basel III anrechenbar, heisst es.

Entsprechend der Eigenkapitalbehandlung von DCCP-Zuteilungen in früheren Jahren seien am Jahresende circa 500 Mio CHF als AT1-Kapital verbucht und bis Ende des vierten Quartals 2014 ungefähr 500 Mio CHF vom harten Kernkapital abgezogen worden, heisst es weiter. In den nächsten fünf Jahren will die Bank AT1-DCCP im Umfang von rund 2,5 Mrd CHF aufbauen. Am Ziel einer harten Kernkapitalquote von 13% (CET1) sowie einer Post-Stress-Kapitalquote von 10% halte man unverändert fest. (awp/mc/upd/ps)

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