Vermögen in der Schweiz haben sich seit 2003 auseinander entwickelt

Vermögen in der Schweiz haben sich seit 2003 auseinander entwickelt

Bern – Das Vermögen in der Schweiz ist zwischen 2003 und 2015 gewachsen. Allerdings hat sich die Verteilung verschlechtert: Das reichste Prozent hat sein Vermögen um 43 Prozent erhöht, während die tieferen Dreiviertel aller Vermögen nur um 18,6 Prozent gestiegen sind.

Das teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am Montag mit. Die Verteilung der Vermögen wird mit dem sogenannten Gini-Koeffizienten gemessen: Würde jeder Bürger über gleich viel Vermögen verfügen, läge der Koeffizient bei 0; bei einem Wert von 1 besässe eine einzige Person das gesamte Vermögen.

Zwischen den Jahren 2003 und 2015 ist dieser Koeffizient für die Schweiz von 0,82 auf 0,86 gestiegen. Am ungleichsten verteilt sind die Vermögen im Kanton Genf, wo der Wert 0,92 beträgt. Dort besitzen besitzen also wenige Leute einen grossen Teil der Vermögen. Am wenigsten stark unterscheiden sich die Vermögen im Kanton Uri mit einem Wert von 0,72.

Ein Viertel der Schweizer ohne Vermögen
Wie die Auswertung der ESTV zeigt, weist ein Viertel der Schweizerinnen und Schweizer kein Vermögen aus, während bei 5,72 Prozent der Vermögen mehr als eine Million angelegt sind. Das entspricht fast 67 Prozent des Gesamtvermögens.

0,28 Prozent der Vermögen liegen zudem über 10 Millionen Franken. Sie machen 30,34 Prozent der Gesamtvermögen aus. Rund 55 Prozent der Vermögen liegen unter 50’000 Franken.

Vermögen insgesamt gestiegen
Insgesamt ist das Vermögen in der Schweiz in diesen zwölf Jahren von 1038 auf 1792 Milliarden Franken gestiegen. Abgesehen vom Jahr 2008 nahm es jedes Jahr zu.

Die höchsten Vermögen pro Einwohner sind im Kanton Schwyz zu finden (718’473 Franken), gefolgt von den Kantonen Nidwalden (677’401 Franken) und Zug (492’311 Franken). Das tiefste Vermögen pro Einwohner weist der Kanton Freiburg mit 99’099 Franken auf.

In der Auswertung wurde das Nettovermögen berücksichtigt, also das steuerbare Vermögen ohne Sozialabzüge. Auslandvermögen sowie das Geld in der zweiten und dritten Säule der beruflichen Vorsorge sind nicht berücksichtigt. (awp/mc/ps)

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