Prüfungsbericht entlastet Präsident Hildebrand

Prüfungsbericht entlastet Präsident Hildebrand

Zürich – Nach harschen Vorwürfen hat die Nationalbank zuvor unter Verschluss gehaltene Dokumente zu den Privatgeschäften ihres Präsidenten Philipp Hildebrand veröffentlicht. Von den zahlreichen Devisengeschäften wurde nur ein einziges als heikel bewertet.

Nach Tagen des Schweigens und der Spekulationen ist die Nationalbank am Mittwochnachmittag in die Informationsoffensive gegangen: Sie veröffentlichte den Bericht, mit dem PricewaterhouseCoopers (PwC) die Devisengeschäfte von Präsident Philipp Hildebrand als regelkonform beurteilte. Auch das Reglement dazu legte die Nationalbank (SNB) offen.

Zuvor hatte die «Weltwoche» in einer Vorabmeldung berichtet, dass die Devisengeschäfte von Hildebrand über ein Konto auf dessen eigenen Namen gelaufen waren. Die SNB hatte mit einem Communiqué vor Weihnachten den Eindruck erweckt, das Konto gehöre der Frau.

Handel vor Liquiditätserhöhung
Im Bericht, den PwC – die Revisionsstelle der SNB – auf Hildebrands Anstoss hin anfertigte, wird allerdings nur der bereits bekannte Kauf von rund einer halben Million US-Dollar am 15. August 2011 als heikel bezeichnet. Zwei Tage später erhöhte die SNB die Liquidität auf dem Frankenmarkt, was für die Investition vorteilhaft war. Die Transaktion habe Hildebrands Frau Kashya angeordnet, schreibt PwC. Die ehemalige Finanzspezialistin habe die flüssigen Finanzvermögen zu 50% in US-Dollar halten wollen.

Hildebrands Anweisung an Sarasin-Kundenberater
Nach dem PwC-Bericht hatte Hildebrand keine Kenntnis davon, dass seine Frau die Transaktion auslöste. Die SNB-interne Prüfstelle, welcher Hildebrand die Unterlagen vorlegte, verlangte darauf, dass es zu keiner vergleichbaren Transaktion mehr kommen dürfe. Sie sah aber keinen weiteren Handlungsbedarf. Noch vor diesem Rüffel wies Hildebrand laut PwC ausserdem seinen Kundenberater bei der Bank Sarasin an, dass Devisenaufträge nur auf seinen Auftrag oder mit seinem Einverständnis durchgeführt werden dürften.

Wechsel für Liegenschaftskauf
Ebenfalls rund eine halbe Million US-Dollar wechselte Hildebrand im Oktober zurück in Schweizer Franken. Weil die SNB mittlerweile eine Euro-Untergrenze festgelegt hatte, resultierte ein Gewinn, wenn die Transaktionen vom August und Oktober verglichen werden. Laut PwC ist diese Sichtweise aber nicht zulässig. Die Transaktion sei damit zu erklären, dass die Hildebrands die Schweizer Franken für den Kauf einer Liegenschaft benötigten, schreibt PwC.

Das Geld sei aus einem Handel vom März 2011 zurückgewechselt worden. Damals hatten die Familie Hildebrand den Erlös aus einem Liegenschaftsverkauf in US-Dollars angelegt. Dabei ging es um 1,1 Mio CHF oder 1,17 Mio Dollar.

Reichlich Devisengeschäfte
Mit Devisen gehandelt wurde über Hildebrands Konten reichlich. Dabei handle es sich aber um «Geldflüsse, welche im Zusammenhang mit dem normalen Lebensunterhalt, den Geschäftstätigkeiten der Ehefrau sowie den Immobilien stehen», schreibt PwC. Kashya Hildebrand betreibt in Zürich eine Kunstgalerie. Solche Geschäfte sind Hildebrand nach den SNB-Regeln erlaubt.

Detaillierte Angaben zu weiteren Bankgeschäften der Hildebrands liefert die SNB nicht. Die «Weltwoche» hatte von zahlreichen Währungstransaktionen berichtet. In den jüngsten Medienberichte seien keine Elemente enthalten, die den Prüfungsorganen nicht bekannt gewesen wären, hielt die SNB hierzu fest. Ohne weitere Angaben zu machen, schreibt die SNB, dass die Transaktionen der Familie Hildebrand nicht korrekt dargestellt worden seien.

SNB-Präsident Philipp Hildebrand nimmt am Donnerstag persönlich Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.

Reglement veröffentlicht
Gleichzeitig mit dem Prüfungsbericht der PwC veröffentlichte die SNB zudem das bisher der Öffentlichkeit nicht zugängliche Reglement über Eigengeschäfte der Mitglieder des SNB-Direktoriums. Gemäss diesem dürfen Direktoriumsmitglieder keine privaten Geschäfte tätigen, die «nicht öffentlich bekannte Informationen ausnutzen».

Nicht erlaubt sind insbesondere Eigengeschäfte, die geld- und währungspolitische Absichten der SNB ausnutzen. Konkret dürften Direktoriumsmitglieder also keine Devisengeschäfte tätigen, wenn sie wie im vergangenen Sommer währungspolitische Massnahmen ins Auge gefasst hat. Das Reglement trat am 1. Mai 2010 in Kraft.

Transparenz nach Druck von aussen
Mit den jüngsten Veröffentlichungen ist die SNB dem von zahlreichen Politikern geäusserten Ruf nach Transparenz zu einem grossen Teil nachgekommen. Am Mittwochabend veröffentlichte der Bundesrat auch den zusätzlichen Bericht des Direktors und Vizedirektors der Eidg. Finanzkontrolle (EFK). Diese bestätigen die PwC-Befunde.  (awp/mc/pg)

Reglement über Eigengeschäfte der Mitglieder des SNB-Direktoriums

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