Zürcher Justiz akzeptiert Inside Paradeplatz-Versiegelung

Zürcher Justiz akzeptiert Inside Paradeplatz-Versiegelung
Lukas Hässig, Betreiber des Finanzblogs "Inside Paradeplatz".

Zürich – Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert ihre Niederlage im Zusammenhang mit der Strafsache Pierin Vincenz. Das Material, welches sie beim Onlineportal Inside Paradeplatz beschlagnahmte, bleibt versiegelt. Es kann nicht ausgewertet werden.

Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hatte der Staatsanwaltschaft verboten, das beschlagnahmte Material auszuwerten. Diesen Entscheid will die Staatsanwaltschaft akzeptieren. Er werde nicht beim Bundesgericht angefochten, hiess es dort am Mittwoch auf Anfrage.

Das Zwangsmassnahmengericht war zum Schluss gekommen, dass kein «auch nur ansatzweise ausreichender Tatverdacht» für eine Verletzung des Bankgeheimnisses vorliege.

Hausdurchsuchung in der Redaktion
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte im Juni in den Redaktionsräumen von Inside Paradeplatz (IP) und im Privatdomizil von Betreiber Lukas Hässig eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei stellte sie Computer, Telefon, Dokumente und Notizen sicher. Hässig liess daraufhin alles siegeln.

Auslöser für die Hausdurchsuchung und die Ermittlung gegen IP war ein Urteil des Obergerichts. Dieses hatte Beat Stocker, dem Mitangeklagten des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz, recht gegeben. Stocker hatte eine Verletzung seiner Privatrechte durch IP geltend gemacht.

Blogeintrag brachte Stein ins Rollen
Auf Inside Paradeplatz war im Jahr 2016 ein Beitrag erschienen, gemäss dem Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken empfangen habe. Darin stellte Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her.

Dieser Blogbeitrag sowie weitere Recherchen sollen Auslöser von bankinternen Untersuchungen gewesen sein, die schliesslich dazu führten, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht aktiv wurde – und der damalige Raiffeisen-Chef Vincenz verhaftet wurde.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Vincenz im April 2022 wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen mehrfacher passiver Bestechung.

Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Stocker kassierte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Obergerichtsprozess ist auf Sommer 2026 angesetzt. (awp/mc/pg)

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