Brexit-Vertragsbruch: EU-Kommission startet Verfahren gegen London

Brexit-Vertragsbruch: EU-Kommission startet Verfahren gegen London
(Pixabay)

Brüssel – Im Brexit-Streit leitet die Europäische Union rechtliche Schritte gegen Grossbritannien wegen Verletzung des EU-Austrittsvertrags ein. Das kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag in Brüssel an. Damit beginnt mitten im Ringen um einen neuen Handelspakt ein Rechtsstreit über den bereits gültigen ersten Brexit-Vertrag. Die britische Regierung beharrte in einer ersten Reaktion auf ihrer Position.

Streitpunkt ist das britische Binnenmarktgesetz, das am Dienstag vom Unterhaus gebilligt wurde. Es soll wichtige Teile dieses 2019 von Premierminister Boris Johnson geschlossenen Abkommens wieder aushebeln. Die EU-Kommission sieht das als Vertrauensbruch und Verstoss gegen internationales Recht. Sie hatte London ein Ultimatum bis Mittwoch gesetzt, die umstrittenen Klauseln zurückzunehmen.

Da dies nicht geschah, verschickte die Brüsseler Behörde nun eine offizielle Anzeige, dass sie eine Verletzung des Vertrags sieht. Es ist der erste Schritt eines im Abkommen selbst vereinbarten Verfahrens, das letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte. Von der Leyen gab der britischen Regierung einen Monat zur Stellungnahme.

Verstoss gegen Prinzip des «guten Glaubens»
Der Entwurf des Binnenmarktgesetzes – das noch vom britischen Oberhaus behandelt werden muss – sei ein Verstoss gegen das im Vertrag festgelegte Prinzip des «guten Glaubens», sagte von der Leyen. Sollte es in Kraft treten, würde es gegen das Protokoll für Nordirland verstossen. Die EU werde weiter auf volle Umsetzung des Austrittsvertrags pochen und sich selbst auch daran halten. «Wir stehen zu unseren Verpflichtungen», sagte von der Leyen.

Ein britischer Regierungssprecher erklärte dazu, man werde «zu gegebener Zeit auf den Brief antworten». Zugleich bekräftigte er: «Wir haben unsere Gründe für die Einführung der Massnahmen mit Blick auf das Nordirland-Protokoll klar dargelegt. Wir müssen ein rechtliches Sicherheitsnetz schaffen, um die Integrität des britischen Binnenmarkts zu schützen, sicherzustellen, dass Minister immer ihre Verpflichtungen gegenüber Nordirland erfüllen und die Errungenschaften des Friedensprozesses wahren können.»

Sonderklauseln für Nordirland
Im Vertrag stehen Sonderklauseln für das britische Nordirland, die eine harte Grenze zum EU-Staat Irland verhindern sollen. Die britische Provinz soll demnach enger an Binnenmarkt und Zollunion gebunden bleiben, was Kontrollen im Güterverkehr mit dem übrigen Vereinigten Königreich nötig macht. London warnt, damit könnte Nordirland abgekoppelt werden. Im Brexit-Vertrag hatte Johnson dies jedoch akzeptiert.

Die EU-Kommission wies darauf hin, dass britische Regierungsvertreter selbst eingeräumt haben, mit dem Gesetz gegen den Austrittsvertrag zu verstossen. Sollte binnen eines Monats keine Stellungnahme vorliegen oder diese nicht ausreichen, könnte das Verletzungsverfahren vorangetrieben werden. Ob Grossbritannien in letzter Instanz ein Urteil des EuGH mehr achten würde als den Vertrag, ist offen.

Von Bedeutung ist der Streit für die laufenden Verhandlungen über ein Handelsabkommen. Grossbritannien verlässt Ende des Jahres auch den Binnenmarkt und die Zollunion. Ohne Abkommen droht ein harter wirtschaftlicher Bruch mit Zöllen und anderen Handelshürden. Diese Woche läuft die neunte Verhandlungsrunde. Am Freitag dürfte klar werden, ob weitere Gespräche folgen. Der Vertrag soll bis Ende Oktober fertig sein, damit er noch ratifiziert werden könnte.

Die grossen Fraktionen im Europaparlament haben angekündigt, keinesfalls zuzustimmen, sofern der Bruch des Brexit-Abkommens nicht zurückgenommen wird. Die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini betonte: «Die EU bleibt verhandlungsbereit, aber Johnsons Vertrauensbruch erschüttert die Grundlagen der Gespräche.» Die britische Abgeordnete Rachel Reeves von der oppositionellen Labour-Partei sagte: «Beide Seiten müssen mit den Drohungen aufhören, indem sie an den Verhandlungstisch zurückkehren und einen Handelspakt abschliessen.» (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert