Darf man Drohnen per Luftgewehr abwehren?

Darf man Drohnen per Luftgewehr abwehren?
Hobbydrohnen unerwünscht: Mancher wehrt sich mit dem Luftgewehr. (Foto: Thomas Kuhlenbeck / SPIEGEL)

Manche Hobbypiloten fliegen gedankenlos über fremde Grundstücke oder spionieren Nachbarn aus. Unter welchen Umständen dürfen sich Betroffene in Deutschland wehren – und wie?

Drohnen nehmen mit geringem Aufwand Bilder aus der Luft auf. Sie bergen aber ein hohes Missbrauchspotenzial, da sie mühelos Zäune, Hecken und andere Einrichtungen überwinden, mit denen Menschen ihre Privatsphäre vor neugierigen Blicken zu schützen suchen.
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Mittlerweile gab es bereits einige Vorfälle, bei denen Drohnenpiloten Nachbarn mit ihrem Flugmodell immer wieder belästigt oder über die eingebaute Kamera ausspioniert haben.

Welche Rechte stehen Betroffenen gegen einen gesetzeswidrig und rücksichtslos agierenden Drohnenpiloten zu? Um dies zu klären, hilft ein Blick auf die unterschiedlichen Fallkonstellationen, mit denen sich deutsche Gerichte auseinandersetzen mussten.

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