EU will bindende EuGH-Entscheide bei Streit mit der Schweiz

EU will bindende EuGH-Entscheide bei Streit mit der Schweiz

(Foto: djama – Fotolia.com)

Brüssel – Wird bei einem Streit zur Auslegung von EU-Recht von der Schweiz oder der EU der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen, dann soll sein Urteil bindend sein. So ist es im Verhandlungsmandat der EU festgeschrieben. Dies sagte ein EU-Diplomat gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Am Freitag wurde in Brüssel das EU-Verhandlungsmandat zur so genannten «institutionellen Frage» in einer EU-Arbeitsgruppe behandelt.

Bei der «Institutionellen Frage» geht es darum zu klären, wie die Abkommen, die den Zugang der Schweiz zum EU-Markt regeln, an die Entwicklung des EU-Rechts angepasst werden, wer die Auslegung der Abkommen überwacht und wer in Streitigkeiten entscheidet.

Europäischer Gerichtshof nur mit Gutachter-Funktion
Anders als die EU will die Schweiz, dass bei Streitfragen der EU-Gerichtshof lediglich eine Art Gutachter-Funktion einnehmen soll, also kein bindendes Urteil fällen kann.

Somit wäre die Schweiz, ist sie mit einer Stellungnahme des EuGH nicht einverstanden, nicht zu einer Umsetzung gezwungen. Dies sei eine Lösung «ohne fremde Richter am Schluss», hatte Bundesrat Didier Burkhalter kürzlich in der «NZZ am Sonntag» gesagt. Im Gegenzug könnte die EU dafür das betroffene Abkommen teilweise oder vollständig kündigen.

Beide Mandate noch nicht definitiv
Das EU-Verhandlungsmandat ist jedoch noch nicht unter Dach und Fach. Laut EU-Diplomaten sind noch einige Punkte offen – etwa die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den EU-Mitgliedstaaten.

Auf Schweizer Seite befindet sich der Mandatsentwurf in der Konsultation. Bereits haben die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und des Ständerats grünes Licht für die Verhandlungen mit der EU gegeben. Noch steht die Stellungnahme der Kantone aus. Diese wird im Dezember erwartet. (awp/mc/ps)

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